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Spanien mit Mallorca nun Corona-Risikogebiet

Angesichts erhöhter Ansteckungsgefahren stuft die Bundesregierung nun fast das gesamte Gebiet Spaniens als Risikogebiet ein. Das bedeutet Verpflichtungen für heimkehrende Sommerurlauber - auch aus Mallorca.

Tourismus auf Mallorca
Ein Schild am Eingang zum Strand von Cala Major weist auf die Sicherheitsmaßnahmen hin, die die Verbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Foto: Clara Margais/dpa
Ein Schild am Eingang zum Strand von Cala Major weist auf die Sicherheitsmaßnahmen hin, die die Verbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Foto: Clara Margais/dpa

BERLIN. Fast ganz Spanien samt der Ferieninsel Mallorca gilt für deutsche Urlauber nun als Corona-Risikogebiet wegen hoher Infektionszahlen - mit Ausnahme der Kanarischen Inseln.

Das entschieden die beteiligten Bundesministerien für Gesundheit und Inneres sowie das Auswärtige Amt, wie es am Freitag aus Regierungskreisen hieß. Zuvor berichtete die »Bild«-Zeitung darüber. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben.

Zentrales Kriterium für die Einstufung als Risikogebiet ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Über die Risikogebiete führt das bundeseigene Robert-Koch-Instituts (RKI) eine Liste, die fortlaufend aktualisiert wird. Sie umfasst derzeit etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA. In Spanien standen bereits die Regionen Aragón, Navarra, das Baskenland, Katalonien und die Hauptstadt Madrid darauf. Mit der Ausweitung sind künftig auch die Balearen mit der Ferieninsel Mallorca davon umfasst.

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gilt generell schon seit einigen Wochen, dass sie sich beim Gesundheitsamt melden und Angaben zu Symptomen und einem eventuellen Corona-Test machen müssen. Seit dem vergangenen Wochenende greift zudem eine Testpflicht bei der Heimkehr: Wer kein negatives Test-Ergebnis von kurz vor der Abreise dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland testen lassen. Das heißt: Entweder man lässt sich noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen und legt einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder man lässt sich nach Rückkehr in Deutschland testen, was bis zu drei Tage kostenlos möglich ist.

Wenn möglich, sollten sich Rückkehrer ohne Test gleich an Flughäfen, Bahnhöfen und Häfen testen lassen - oder später in anderen Testzentren und Praxen ihres Ortes. Teststellen soll man auch unter der ärztlichen Servicetelefonnummer 116 117 erfragen können. Den Test muss man nach Aufforderung des Gesundheitsamts binnen 14 Tagen nach Einreise machen - und in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis da ist. In der Regel dauert es laut Gesundheitsministerium 24 bis 48 Stunden.

Ein positives Ergebnis meldet das Labor direkt an das Gesundheitsamt, und man muss für bis zu 14 Tage in Quarantäne. Ein negatives Ergebnis heißt in den meisten Bundesländern, dass keine häusliche Quarantäne mehr nötig ist, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte. Die Test-Bescheinigung müssen Reisende selbst ans Gesundheitsamt schicken. Falls Einreisende aus Risikogebieten auf Aufforderung keinen Test dulden, drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro - die Höhe soll aber verhältnismäßig festgelegt werden.

Die Testpflicht gilt laut Verordnung für alle, die nach Deutschland einreisen und sich »zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise« in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Dabei gilt ein Land als Risikogebiet, sofern es das RKI »zum Zeitpunkt der Einreise« auf seiner Internetseite veröffentlicht hat.

Aus der EU stehen aktuell auch Luxemburg, die belgische Provinz Antwerpen sowie Teile Rumäniens und Bulgariens auf der Liste der Risikogebiete. Diese Einstufung ist nicht gleichbedeutend mit Reisewarnungen, die das Auswärtige Amt für Länder ausspricht.

Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot, aber die abschreckende Wirkung ist beabsichtigt. Allerdings hat sie auch eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren. Bisher gibt es für Spanien schon Reisewarnungen für die Hauptstadt Madrid, Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona und die Strände der Costa Brava sowie für das spanische Baskenland und die Regionen Navarra und Aragón. (dpa)

© dpa-infocom, dpa:200814-99-167187/4

Reisehinweise Auswärtiges Amt

»Mallorca Zeitung«

Testpflicht-Verordnung für Reiserückkehrer

RKI-Liste der Risikogebiete