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Schutz des Regenwalds - EU-Parlament für neue Regeln

Kaffee, Holz, Soja oder Palmöl: Diese Produkte sollen künftig nicht mehr in der EU verkauft werden dürfen, wenn dafür Wälder gerodet wurden.

Abholzung im Amazonas
Ein abgeholzter Wald in Brasilien. Foto: Andre Penner
Ein abgeholzter Wald in Brasilien.
Foto: Andre Penner

Kaffee, Holz, Palmöl und andere Produkte dürfen künftig nicht mehr in der EU verkauft werden, wenn dafür Wälder gerodet wurden. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch in Straßburg einem entsprechenden Vorhaben zu. Damit soll die Abholzung des Regenwaldes zum Beispiel im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.

Nach Angaben des EU-Parlaments gehen die Rodungen zwischen 1990 und 2020 zu zehn Prozent auf das Konto von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der EU.

Konkret müssen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass das Produkt nirgends zu einer Schädigung des Waldes geführt hat. »Wir müssen verstehen, dass der Schaden der Entwaldung weit über den Verlust von Bäumen hinausgeht. Sie beeinträchtigt ganze Ökosysteme, stört den Wasserkreislauf, trägt zum Klimawandel bei und bedroht den Lebensunterhalt von Millionen von Menschen, die für ihr Überleben auf Wälder angewiesen sind«, sagte der EU-Umweltkomissar Virginijus Sinkevičius.

Leder, Schokolade, Möbel

Die neuen Vorschriften gelten auch für Waren, die die gelisteten Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden. Als Beispiele werden Leder, Schokolade und Möbel genannt. Der Zustimmung des Parlaments ging eine Einigung zwischen Unterhändlern der EU-Länder und der Abgeordneten voraus. Die EU-Staaten müssen noch zustimmen, das gilt aber als Formsache.

»Ich bin erleichtert, dass die europäischen Verbraucher nun sicher sein können, dass sie sich nicht mehr unwissentlich an der Abholzung von Wäldern beteiligen, wenn sie ihre Tafel Schokolade essen oder einen wohlverdienten Kaffee genießen«, sagte der zuständige Verhandlungsführer für das Thema, Christophe Hansen, von der Europäischen Volkspartei (EVP).

Das neue Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft, für bestimmte Teile gibt es eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen. »Mit diesem Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten stoppen wir die importierte Entwaldung und so wird die EU endlich ihrer globalen Verantwortung gerecht«, sagte Grünen-Politikerin Anna Cavazzini.

© dpa-infocom, dpa:230419-99-371111/3