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Regierung untersagt häufiger Investitionen aus China

Spätestens seit dem Deal der Reederei Cosco mit dem Hamburger Hafen, stehen chinesische Übernahmen im Fokus. Das Wirtschaftsministerium intervenierte in mehreren Fällen - so ein Bericht.

Reederei Cosco
Die chinesische Staatsreederei Cosco hat vor wenigen Monaten anteilig ein Terminal des Hamburger Hafens übernommen. Foto: Georg Wendt/DPA
Die chinesische Staatsreederei Cosco hat vor wenigen Monaten anteilig ein Terminal des Hamburger Hafens übernommen.
Foto: Georg Wendt/DPA

Die Bundesregierung hat seit ihrem Amtsantritt insgesamt neun chinesische Investitionsvorhaben in Deutschland untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf einen Fragenkatalog der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor, die der »Süddeutschen Zeitung« vorliegt.

Seit Dezember 2021 wurden demnach 54 Investitionsprüfungen abgeschlossen, bei denen chinesische Firmen deutsche Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollten. In drei Fällen wurde der Zukauf vollständig verboten, in sechs mit Auflagen versehen. Weitere sechs Fälle erledigten sich von allein, weil etwa der Interessent auf die Übernahme verzichtete, sieben Verfahren wurden eingestellt.

Gesetzesverschärfung wird angestrebt

Wirtschaftsminister Robert Habeck hat bereits wiederholt betont, bei chinesischen Übernahmen genauer hinschauen zu wollen. Das Investitionsprüfungsgesetz soll verschärft werden. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass die Bundesregierung die geplante Übernahme einer deutschen Satellitenfirma durch ein chinesisches Unternehmen nicht erlauben will.

Im vergangenen November wurde der Verkauf einer Chipfertigung des Dortmunder Unternehmens Elmos an einen chinesischen Investor untersagt. Der Einstieg der chinesischen Staatsreederei Cosco bei einem Terminal des Hamburger Hafens wurde nach einem Koalitionsstreit nur unter Auflagen genehmigt.

Die Bundesregierung kann den Erwerb oder die Beteiligung an einer deutschen Firma durch einen Nicht-EU-Staat mit Auflagen versehen oder untersagen. Prüfmaßstab ist eine voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit Deutschlands.

© dpa-infocom, dpa:230915-99-208272/3