Logo
Aktuell Wirtschaft

Regierung erwartet 2,15 Millionen Kurzarbeiter

Unternehmen fahren bundesweit herunter - der Ausweg für die Beschäftigten ist vielfach Kurzarbeit. Die Regierung erwartet millionenfache Nutzung. Das was tun, wenn das Kurzarbeitergeld zu wenig ist?

Berlin (dpa) - Arbeitnehmer sind nach Einschätzung der Bundesregierung millionenfach auf Kurzarbeitergeld wegen der Coronakrise angewiesen.

»Es wird von 2,15 Millionen Fällen des Bezugs von konjunkturellem Kurzarbeitergeld ausgegangen«, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Das »Handelsblatt« berichtete zuvor darüber. Das Ministerium geht von 1,15 Millionen zusätzlichen Fällen aus. Eine Millionen Fälle wären demnach auch nach geltendem Recht ohne die Erleichterungen zu erwarten gewesen.

Die Regierung erwartet Mehrausgaben bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 10,05 Milliarden Euro. Die beschlossene Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen schlägt demnach mit 5,99 Milliarden Euro zu Buche - die zusätzliche Zahlung von Kurzarbeitergeld selbst mit 4,06 Milliarden Euro.

Die BA übernimmt bei Kurzarbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Bundesweit gibt es bereits einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte Kurzarbeitergeld in der Coronakrise.

Das erleichterte Kurzarbeitergeld fließt rückwirkend zum 1. März. Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Den Arbeitgebern werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können die Leistung anzeigen.

Der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der Arbeitgeberverband BDA und die Regierung hatten am Mittwoch vereinbart, dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt werden soll, um Einkommenslücken zu minimieren. Nähere Informationen dazu gab es bis Donnerstagnachmittag zunächst nicht.

In einigen Branchen gibt es bereits Tarifregelungen über eine Aufstockung. Nach einer Übersicht des Instituts WSI der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung verpflichten sich die Arbeitgeber dabei, einen Zuschuss zu zahlen, so dass die Beschäftigten zwischen 75 und 97 Prozent des Nettogehalts erhalten. Bei der Deutschen Bahn seien es 80 Prozent des Bruttogehalts. Zu den Branchen mit entsprechenden Aufstockungsregelungen gehören die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen, das KFZ-Handwerk in Bayern und die chemische Industrie. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom.

In der Metall und Elektroindustrie besteht eine flächendeckende Aufstockungsregelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. Beim Volkswagen-Konzern wird das Kurzarbeitergeld laut WSI in Abhängigkeit der Entgeltstufen auf 78 bis 95 Prozent erhöht.

Für Schlagzeilen sorgte zuletzt eine neue Regelung für Beschäftigte der Systemgastronomie: Hier wird die Leistung auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt.

»Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld«, sagte der WSI-Experte Thorsten Schulten.

Streit wurde nun in der Gastronomie öffentlich. Den Arbeitgebern der Gastronomiebranche warf die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) am Donnerstag vor, sich entsprechenden Regelungen zu verweigern. Die Arbeitgeber weigerten sich, einen Tarifvertrag über Kurzarbeit mit Kündigungsschutz und einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes abzuschließen, kritisierte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan in Berlin. Das Gastgewerbe wies die Forderung zurück. Diese seien »wirtschaftlicher Irrsinn und würden viele Betriebe direkt in die Insolvenz treiben«, erklärte der Branchenverband Dehoga in Berlin.