Das rechtskräftig zu Schadenersatz wegen Wuchers verurteilte Pfandleih-Unternehmen Pfando sieht sein Geschäftsmodell dennoch grundsätzlich bestätigt. Es handele sich um einen »einzigen - lange zurückliegenden und nicht vergleichbaren - Einzelfall«, teilte eine von Pfando beauftragte Anwaltskanzlei am Donnerstag auf Anfrage mit. »Vergleichbare Fälle gab es in der Vergangenheit jedoch nicht.«
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in letzter Instanz bestätigt, dass ein Pfando-Kunde übervorteilt wurde und dem Mann Schadenersatz zusteht. Es liege ein »wucherähnliches Geschäft« vor.
Das Besondere an dem Geschäftsmodell von Pfando ist, dass Kunden in Geldnot Bargeld für ihr Auto bekommen und es trotzdem noch eine Weile weiterfahren können (»cash & drive«). Im konkreten Fall war das allerdings wenig vorteilhaft: Der Mann hatte seinen BMW, der knapp 14 000 Euro wert war, für 5000 Euro an Pfando verkauft, und anschließend für insgesamt knapp 4500 Euro zurückgemietet. Am Ende wurde das Auto durch Pfando versteigert. Das alles lasse »eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten« vermuten, so der BGH.
Insgesamt vier Fälle
Insgesamt ging es um vier Fälle, in denen die Vorinstanz jeweils davon ausgegangen war, dass die Verträge wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung nichtig sind. Das ist laut BGH nicht der Fall. Die drei anderen Verfahren wurden zurückverwiesen, damit das zuständige Oberlandesgericht prüfen kann, ob auch hier Wucher vorliegt.
Der Erfurter Rechtsanwalt Holger Schilling, der eine dreistellige Zahl von Ex-Pfando-Kunden betreut, hatte nach der Urteilsverkündung gesagt, er gehe davon, dass dies in jedem seiner Fälle gegeben sei.
»Diese Einschätzung teilt unsere Mandantin nicht«, teilte die Kanzlei für Pfando mit. Die Entscheidung habe »keinen Einfluss auf ihre unternehmerische Freiheit«. »Unsere Mandantin respektiert selbstverständlich die Rechtsauffassung zu dieser Thematik und wird sich künftig noch exakter an die Vorgaben der Rechtsprechung halten.«
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