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OLG: Produktwerbung »klimaneutral« erlaubt - mit Hinweis

Wann darf ein Hersteller von Fruchtgummis oder Marmelade als »klimaneutral« bezeichnen? Wettbewerbshüter hatten gegen Katjes und Mühlhäuser geklagt. Was das OLG Düsseldorf nun entschieden hat.

Süßigkeiten
Süßigkeiten von Katjes: Wann darf der Hersteller sie als »klimaneutral« bewerben? Foto: Ralf Hirschberger/DPA
Süßigkeiten von Katjes: Wann darf der Hersteller sie als »klimaneutral« bewerben?
Foto: Ralf Hirschberger/DPA

Der Fruchtgummihersteller Katjes aus Emmerich darf seine Produkte weiter mit dem Label »klimaneutral« bewerben. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag entschieden und auch in der Berufung eine Unterlassungsklage der Frankfurter Wettbewerbszentrale abgewiesen.

Katjes hatte in einem Lebensmittel-Fachblatt und auf den Verpackungen unter Hinweis auf eine Zertifizierung seine Weingummis als klimaneutral beworben. Die Fruchtgummis werden zwar nicht klimaneutral produziert, aber das Unternehmen ergreift Ausgleichsmaßnahmen und informiert die Kunden darüber auf seiner Webseite. Damit habe »der Hersteller seine Informationspflicht erfüllt«, betonte Richter Erfried Schüttpelz.

Anders urteilte der Richter im Fall des ebenfalls beklagten Konfitürenproduzenten Mühlhauser mit Firmensitz in Mönchengladbach. Auf seinen Marmeladen fehlten die nötigen erklärenden Zusätze, darum dürften sie nicht als klimaneutral beworben werden.

Via QR-Code zur Webseite von »ClimatePartner.com«

Der Fruchtgummihersteller habe dagegen die erforderlichen Informationen in ausreichender Weise zur Verfügung gestellt, betonte der Richter. So könne der Leser der Anzeige über den darin enthaltenen QR-Code die Webseite von »ClimatePartner.com« aufsuchen, wo die erforderlichen Angaben entnommen werden könnten. Dies sei zur Information des Verbrauchers ausreichend, da es in einer Anzeige an Platz für nähere Angaben fehle.

Die beiden Unternehmen hatten in einem Fachblatt ihre Weingummis, Lakritz und Marmeladen als »klimaneutral« beworben. Nach Auffassung der klagenden Wettbewerbszentrale werde der Verbraucher dadurch getäuscht, da die Produkte nicht emissionsfrei hergestellt würden, sondern die Firmen lediglich Klimaschutzprojekte finanziell unterstützten.

Im Fall von Katjes hatte das Landgericht Kleve im Juni 2022 die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Im Fall von Mühlhäuser hatte das Landgericht Mönchengladbach im Februar 2022 der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben. Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshofs zu.

© dpa-infocom, dpa:230706-99-307497/2