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Nachhaltigkeitsbewertungen in EU sollen transparenter werden

Die EU will, dass mehr Menschen ihr Geld investieren, anstatt es zu sparen. Für mehr Vertrauen in nachhaltige Anlageprodukte gelten künftig strengere Regeln für die bewertenden Unternehmen.

Neue Regeln für Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen
ESG-Ratings werden immer wichtiger für die Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Anlageprodukte (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/DPA
ESG-Ratings werden immer wichtiger für die Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Anlageprodukte (Archivbild)
Foto: Julian Stratenschulte/DPA

In der EU gelten künftig strengere Regeln für Anbieter von Nachhaltigkeitsbewertungen für Firmen oder Anlageprodukte. Die EU-Länder nahmen in Brüssel entsprechende neue Vorschriften an, mit denen das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte gestärkt werden soll. Demnach sollen Nachhaltigkeitsbewertungen, sogenannte ESG-Ratings, zuverlässiger und vergleichbarer werden.

Um das zu erreichen, sollen die Transparenz und Integrität der Tätigkeiten der Anbieter von ESG-Ratings verbessert und potenzielle Interessenkonflikte vermieden werden, teilten die Länder mit. So müssten etwa in der EU niedergelassene Anbieter dieser ESG-Ratings von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden und Transparenzanforderungen erfüllen, vor allem in Bezug auf ihre Methodik und ihre Informationsquellen. »ESG-Ratings werden immer wichtiger für das Funktionieren der Kapitalmärkte und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Anlageprodukte«, hieß es.

Grundlage der neuen Regeln war ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr, der von Vertretern der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments verhandelt wurde. Sie sollen nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage später in Kraft treten. Die Abkürzung ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (etwa: Unternehmensführung).

© dpa-infocom, dpa:241119-930-293482/1