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Musk verteidigt Tweets in Prozess zu Anlegerklage

Elon Musk bekräftigt vor Gericht, er habe sich in Tweets zum Plan, Tesla von der Börse zu nehmen, an die Wahrheit gehalten. Ein Anwalt klagender Anleger sät allerdings Zweifel daran, wie weit der Plan vorbereitet war.

Prozess zu Anlegerklage gegen Musk
Auf dieser Gerichtssaal-Skizze ist der Unternehmer Elon Musk (l) mit Aktionärsanwalt Nicholas Porritt im Bundesgericht in San Francisco zu sehen. Foto: Vicki Behringer
Auf dieser Gerichtssaal-Skizze ist der Unternehmer Elon Musk (l) mit Aktionärsanwalt Nicholas Porritt im Bundesgericht in San Francisco zu sehen.
Foto: Vicki Behringer

Tesla-Chef Elon Musk hat vor Gericht seine umstrittenen Tweets aus dem Jahr 2018 verteidigt, die ihm eine potenziell teure Anlegerklage eingebrockt haben. Er sei damals ehrlich gewesen, versicherte Musk in San Francisco. Verhandelt wird eine Sammelklage von Anlegern zu Musks überstürzter Ankündigung, den Elektroauto-Hersteller von der Börse nehmen zu wollen. Die Kläger werfen Musk Betrug vor, der sie um Geld gebracht hat. Nach einer stundenlangen Befragung am Montag muss er am Dienstag zum dritten Mal in den Zeugenstand steigen.

Speziell stehen zwei Behauptungen in Musks Tweets im Mittelpunkt. Er schrieb nicht nur, dass er erwäge, Tesla zum Preis von 420 Dollar pro Aktie von der Börse zu nehmen. Er behauptete auch, dass für einen solchen Deal die Finanzierung »gesichert« und die Unterstützung von Investoren bestätigt sei. Später stellte sich heraus, dass es keine schriftlichen Finanzierungsvereinbarungen gab und einflussreiche Anleger für den Verbleib an der Börse waren.

Der zuständige Richter Edward Chen entschied bereits im vergangenen Jahr, dass die Behauptungen in Musks Tweets von Anfang August 2018 falsch gewesen seien. Die Geschworenen sollen nun aber entscheiden, ob Musk wissentlich falsche Angaben machte sowie, ob sie relevant für Entscheidungen der klagenden Anleger waren und sie tatsächlich Geld kosteten. Eine Niederlage in dem Prozess kann für Musk teuer werden.

Anwalt sieht Widersprüche in Musks Aussagen

Musk bekräftigte am Montag, er sei tatsächlich überzeugt gewesen, das nötige Geld für eine Tesla-Übernahme sicher gehabt zu haben. Zum einen habe der staatliche Investitionsfonds von Saudi-Arabien davor die volle Unterstützung eines solchen Deals zugesichert. Zum anderen habe er selbst den nötigen Spielraum gehabt, um mit einem Verkauf von Anteilen seiner Weltraumfirma SpaceX genug Geld zu haben.

In der Befragung durch den Kläger-Anwalt gab Musk allerdings zu, dass der saudische Investitionsfonds erst aus seinen Tweets den vorgeschlagenen Preis von 420 Dollar je Aktie erfahren habe. Der Fonds forderte danach auch schriftlich mehr Details zu dem Plan an, weil man sonst nicht über eine Beteiligung an dem Deal entscheiden könne. Musk nannte das ein »Zurückrudern« von früheren Zusagen.

Er räumte zugleich ein, er habe nicht mit anderen Investoren außer dem saudischen Fonds gesprochen, bevor er den Tesla-Verwaltungsrat über seinen Übernahme-Plan informierte. Der Kläger-Anwalt sah das im Widerspruch zur Behauptung über angeblichen Zuspruch von Investoren.

Musk wird versehentlich als »Mr. Tweet« angesprochen

Musk gab auch an, die Tweets aus Sorge abgesetzt zu haben, dass die »Financial Times« den beabsichtigen Deal enthüllen könnte. Zugleich gab er zu, dass er nicht wusste, was genau der Zeitung bekannt gewesen sei - tatsächlich berichtete das Blatt an dem Tag nur, dass der saudische Fonds bei Tesla mit einer Beteiligung eingestiegen sei. Von Plänen für einen Rückzug von der Börse war im Artikel keine Rede.

Für Lacher im Saal sorgte ein Versprecher des Anwalts, der Musk als »Mr. Tweet« ansprach. Das passe eigentlich, entgegnete der Milliardär, der im Herbst Twitter gekauft hatte.

Musks eigener Anwalt half ihm mit seinen Fragen, sich als erfahrenen Geschäftsmann zu präsentieren. »Ich denke, ich habe mehr Geld von Investoren eingesammelt als irgendjemand in der Geschichte«, behauptete Musk an einer Stelle.

Die Tweets hatten Musk und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt. Der 51-Jährige und das Unternehmen zahlten nach Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC wegen Irreführung von Anlegern Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar. Außerdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kursrelevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:230124-99-330831/2