Der Deutsche Mieterbund hat Energiesparen als »Gebot der Stunde« bezeichnet. »Mieterinnen und Mieter sollten motiviert werden, Energie einzusparen, aber nicht dazu verpflichtet werden, die Mindesttemperatur in ihren Wohnungen zu unterschreiten«, erklärte der Mieterbund auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. »Sowohl die Folgen für die Mieter als auch die Auswirkungen auf den Zustand des Gebäudes bleiben dabei unabwägbar.«
Weiter hieß es: »Energiesparen ist das Gebot der Stunde und betrifft alle: Eigentümer, Mieter und Industrie. Dabei darf aber natürlich nicht vergessen werden, dass zu kalte Wohnungen oder einfrierende Leitungen im Winter zu erheblichen Schäden am Haus und an der Gesundheit der Bewohner führen können. Berücksichtigen muss man daher in jedem Fall auch die haftungsrechtlichen Fragen für etwaige Schäden an den Gebäuden und an der Gesundheit ihrer Bewohner durch zu kalte Wohnungen im Winter.«
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte ein neues Paket zum Energiesparen angekündigt. Angesichts unsicherer russischer Lieferungen soll so die Vorsorge für den Winter verstärkt werden. Bei den Maßnahmen geht es auch um weitere Einsparungen von Gas in Wohnungen.
So gibt es derzeit nach Angaben des Ministeriums vertragliche Verpflichtungen, eine Mindesttemperatur in gemieteten Räumen aufrechtzuerhalten. Wenn Mieterinnen und Mieter weniger heizen wollen, verstoßen sie gegen Mietverträge. Diese Verpflichtungen sollen vorübergehend ausgesetzt werden, damit Mieterinnen und Mieter, die die Heizung herunterdrehen wollen, dies auch tun dürfen. Zudem sollen Eigentümer von Gasheizungen einen Heizungscheck machen müssen.
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