Zwei Jahre nach dem Kontogebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt das Thema weiter für Diskussion. Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland (68 Prozent) ist dafür, dass die aktuellen Regeln erhalten bleiben, wie aus einer Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox hervorgeht.
Seit der BGH-Entscheidung vom 27. April 2021 brauchen Kreditinstitute zur Einführung und Erhöhung von Kontogebühren die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden. Bankenverbände und die Union plädieren zumindest für eine teilweise Rückkehr zum früheren Modell der stillschweigenden Zustimmung.
»Für die Banken ist die derzeitige Regelung kompliziert: Solange ihre Kunden einer Gebührenerhöhung nicht ausdrücklich zustimmen, treten die neuen Konditionen nicht in Kraft«, erläuterte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. »Doch in der Bevölkerung gibt es eine deutliche Zwei-Drittel-Mehrheit gegen gesetzliche Erleichterungen von Preisanpassungen.«
Den Angaben zufolge sind weitere 19 Prozent der mehr als 1000 Befragten der Ansicht, neue Gebühren sollten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kunden eingeführt werden können. Für die Erhöhung vorhandener Entgelte reiche es dagegen, wenn die Kunden informiert würden und nicht widersprächen. Lediglich 13 Prozent favorisieren eine vollständige Rückkehr zur alten Praxis. Danach traten geänderte Konditionen automatisch in Kraft, wenn betroffene Kunden ihnen nicht aktiv widersprachen.
BGH: Kunden unangemessen benachteiligt
Der BGH hatte entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach die Institute von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen. Geldhäuser mussten daher im Nachhinein um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten.
Die Umsetzung des Urteils sorgte auch im vergangenen Jahr für Unmut. Gegenüber der Finanzaufsicht bemängelten Verbraucher nach Angaben der Bafin überwiegend die Vorgehensweise bei der Vereinbarung neuer Vertragsbedingungen. Den Schlichtungsstellen und Ombudsleuten der Banken und Sparkassen, die sich um die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden und Geldhäusern bemühen, machte das Thema ebenfalls Arbeit. Bei den Sparkassen zum Beispiel gingen zu diesem Themenkomplex 2022 zwar deutlich weniger, aber immer noch 1369 (Vorjahr: 3380) Schlichtungsanträge ein.
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