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Mehr als 1500 Menschen Teil von Musterklage gegen Eventim

Eine Veranstaltung wird abgesagt, doch der Ticketverkäufer Eventim behält Teile des Ticketpreises ein. Dagegen wollen Verbraucherschützer jetzt rechtlich vorgehen.

Eventim
1513 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer Eventim angeschlossen. Foto: Sina Schuldt
1513 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer Eventim angeschlossen.
Foto: Sina Schuldt

Im Streit um die Rückerstattung von Ticketpreisen haben sich mehr als 1500 Menschen einer Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer Eventim angeschlossen. Bis Ende Februar hätten sich 1513 Verbraucherinnen und Verbraucher in das Klageregister eingetragen, sagte ein Sprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Verband hatte die Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer angestrengt.

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen einzelne Komponenten des Ticketpreises einbehalte. So blieben Käuferinnen und Käufer etwa auf der Buchungsgebühr sitzen. Die Musterfeststellungsklage hatten die Verbraucherschützer beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht. Betroffene können sich der Klage laut vzbv anschließen, bis es zur ersten mündlichen Verhandlung kommt. Ein Datum dafür ist demnach noch nicht angesetzt.

Eventim hält die Klage für unbegründet. »Bereits das Landgericht München hat in seinem Urteil aus dem Juni 2021 ausdrücklich verneint, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen Erstattungsansprüche gegen CTS Eventim haben«, sagte eine Sprecherin der dpa. Das Gericht habe betont, dass derlei Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter bestünden.

In einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände die Anliegen von mehreren Betroffenen bündeln. Ihre Ansprüche verjähren dann nicht. Nach Abschluss der Musterfeststellungsklage ist das Ergebnis für die Fälle aller angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich.

© dpa-infocom, dpa:230306-99-848529/2