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Münchner Musterklage zu Mieterhöhungen vor dem BGH

Zum Jahreswechsel 2018/19 hat der Gesetzgeber Mieterhöhungen nach Modernisierungsarbeiten stärker gedeckelt. Kurz vor dem Stichtag bekamen die Mieter einer großen Münchner Wohnanlage noch Post von der Immobilienfirma.

Mieterhöhungen
Die Mieten in dieser Wohnanlage im Münchner Stadtteil Schwabing sollen drastisch erhöht werden. Foto: Sven Hoppe/dpa
Die Mieten in dieser Wohnanlage im Münchner Stadtteil Schwabing sollen drastisch erhöht werden. Foto: Sven Hoppe/dpa

KARSLRUHE. Modernisierungsarbeiten können eine Mieterhöhung rechtfertigen - aber ein Fall aus München wirft Fragen auf. Wollte die Immobilienfirma vor einer mieterfreundlichen Änderung der Rechtslage noch schnell Fakten schaffen?

Der Münchner Mieterverein hat für die betroffenen Mieter eine Musterklage auf den Weg gebracht. Heute wird darüber am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in letzter Instanz verhandelt. Es ist möglich, dass das Urteil verkündet wird. (Az. VIII ZR 305/19)

Bis Ende 2018 durften jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Seither sind es nur noch acht Prozent. Außerdem hat der Gesetzgeber eine Obergrenze eingezogen.

Den Mieterinnen und Mietern des Hohenzollernkarrees im beliebten Stadtteil Schwabing schickte die Immobilienfirma wenige Tage vor dem Stichtag ein Schreiben, in dem sie umfangreiche Modernisierungen ankündigte. Unter anderem sollen Balkone angebaut und Fenster und Eingangstüren erneuert werden. Die Arbeiten sollten allerdings erst ein knappes Jahr später beginnen und sich bis 2023 hinziehen.

Das Unternehmen begründet den langen Vorlauf mit der »Komplexität der geplanten Arbeiten«. Beim Mieterverein dagegen ist man davon überzeugt, dass die alte Rechtslage ausgenutzt werden sollte, um die Miete stärker erhöhen zu können. Der Unterschied sei beträchtlich: Ein betroffenes Ehepaar etwa müsste nach altem Recht 729 Euro mehr im Monat bezahlen, nach neuem Recht höchstens 230 Euro.

Vor dem Oberlandesgericht München hatte die Musterklage 2019 weitgehend Erfolg. Nach diesem Urteil müssten für die Mieterhöhungen schon die neuen Regeln gelten. Der Modernisierungsankündigung fehle der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang zum Baubeginn.

Dagegen hat das Immobilienunternehmen Revision in Karlsruhe eingelegt. Der Mieterverein will zusätzlich erreichen, dass die Ankündigung insgesamt für unwirksam erklärt wird.

Die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage gibt es seit dem 1. November 2018. Verbraucher sollen es damit leichter haben, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Musterklage eines Verbraucherverbands anschließen. Das Urteil klärt die grundsätzlichen Fragen und ist für alle verbindlich. Die Münchner Klage zur Modernisierung in Schwabing war laut Mieterverein die erste Musterklage im Mietrecht. (dpa)