Der juristische Streit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geht weiter. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des EU-Gerichts, wonach die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staats nicht hätte genehmigen dürfen. Das bestätigte eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.
Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai »offensichtliche Beurteilungsfehler« vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt. Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen, lautete ein zentraler Vorwurf. Außerdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.
Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor. Es geht um ein Teil-Paket von sechs Milliarden Euro aus stillen Beteiligungen und einem Aktienpaket, das vom bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gehalten worden war. Insgesamt hatte die Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien dem Konzern einen Hilfsrahmen von 9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um im Corona-Schock die drohende Pleite abzuwenden. Die Hilfen sind nach dem Ende der Pandemie im vergangenen Jahr vom Unternehmen vollständig zurückgezahlt worden.
Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist.
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