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Kurzarbeit soll weiter leichter zugänglich sein

Der Arbeitsminister hält eine »rezessive Situation« in Deutschland für möglich. Daher soll es auch weiter nur niedrige Hürden für ein hilfreiches Instrument geben.

Arbeitsmarkt
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld. Foto: Robert Michael
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld.
Foto: Robert Michael

Die leichteren Zugangsbedingungen für Kurzarbeit sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Derzeit ist ein leichterer Zugang bis 30. September befristet.

»Die weitere Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten ist mit großen Unwägbarkeiten verbunden«, stellt der Entwurf fest und verweist auf die anhaltende Corona-Pandemie und die Gasversorgung. »Die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die nächsten Monate sind bereits äußerst pessimistisch.« Die Unternehmen bräuchten weiter Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit, »um Entlassungen möglichst vermeiden zu können«.

Sichergestellt werden solle nun, dass auch über den 30. September hinaus Beschäftigung so stabilisiert werden könne, heißt es in dem Entwurf. Mit einem weiteren Entwurf, der der dpa ebenfalls vorliegt, soll eine Verordnungsermächtigung für erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Mitte 2024 verlängert werden. Mit weiteren Verordnungen soll das Arbeitsministerium die Erleichterungen also weiter verlängern können.

Arbeitsminister sieht weiter Risiken

Mit dem nun vorgesehenen Verlängerungsschritt soll es für Betriebe nun weiter reichen, wenn mindestens 10 Prozent ihrer Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Vor Corona waren es regulär mindestens ein Drittel. Zur Vermeidung der Kurzarbeit sollen die Beschäftigten nach wie vor keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen. »Mit der Verlängerung wird den betroffenen Betrieben in einem weiterhin schwierigen Umfeld Planungssicherheit bis Ende des vierten Quartals 2022 gegeben«, so der Entwurf.

Im Arbeitsressort rechnet man mit monatlich 100.000 zusätzlichen Beschäftigten in Kurzarbeit von Oktober bis Dezember 2022. Die Mehrausgaben für die Bundesagentur für Arbeit werden auf 140 Millionen Euro taxiert.

Bereits vergangene Woche hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Verlängerung angekündigt. Die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten habe zwar von bis zu rund 6 Millionen in der Hochphase der Corona-Pandemie zuletzt stark abgenommen. Doch die Risiken etwa durch die Inflation, die hohen Energiepreise und durch stockende Lieferketten seien groß. Im Winter könne es zu einer »rezessiven Situation« - also einer schrumpfenden Wirtschaftsleistung - kommen.

Im Moment hat die Energiekrise kaum Einfluss auf den Arbeitsmarkt. Die Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit ist einer der ersten Indikatoren für Probleme bei Betrieben. Sie betrug im August lediglich 36.000. Tatsächlich in Anspruch genommen wurde Kurzarbeit im Juni noch von 259.000 Menschen in Deutschland.

© dpa-infocom, dpa:220901-99-596024/2