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Koalition einigt sich auf Fahrplan zur Lkw-Maut-Reform

Die Lkw-Maut beschert dem Staat Milliardeneinnahmen. Was aber passiert damit? Darüber gab es Streit in der Koalition, der nun vorerst gelöst ist.

Lkw-Maut
Zum 1. Januar 2024 ist eine Reform der Lkw-Maut geplant; die Mautsätze sollen schon Anfang 2023 steigen. Foto: Bernd Weissbrod
Zum 1. Januar 2024 ist eine Reform der Lkw-Maut geplant; die Mautsätze sollen schon Anfang 2023 steigen.
Foto: Bernd Weissbrod

Die Ampel-Koalition hat sich nach einem langen Streit auf einen Fahrplan zur Reform der Lkw-Maut geeinigt. Wie die Koalitionsfraktionen mitteilten, soll eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommen. Dazu gehörten die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Maut. Bislang gilt die Lkw-Maut ab 7,5 Tonnen.

Zunächst kommt Anfang 2023 eine Mautanpassung. Wegen eines Streits in der Koalition galt als fraglich, ob dieser Termin einzuhalten ist. Die FDP hatte den Grünen eine Blockade vorgeworfen. Der Grünen-Verkehrspolitiker Matthias Gastel hatte am Mittwoch gesagt, für die Grünen sei wichtig, dass die Gelder aus der Lkw-Maut nicht ausschließlich in den Straßenneubau gehen. Für den Schienenverkehr und die Wasserstraßen fehle immer noch Geld.

Mehreinnahmen künftig offenbar verkehrsträgerübergreifend

Nun hieß es, im Zuge der Reform sollten wie im Koalitionsvertrag vereinbart die Mehreinnahmen künftig verkehrsträgerübergreifend für Mobilität verwendet werden. SPD-Fraktionsvize Detlef Müller sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Einigung über das Mautgesetz sei ein zentrales Anliegen der SPD-Fraktion. »Die Verständigung war überfällig.«

Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden sagte, mit der Einführung einer Klimaschutzkomponente bei der LKW-Maut ab dem 1. Januar 2024 setze die Koalition einen Anreiz für klimafreundlicheren Güterverkehr. »Die entstehenden Mehreinnahmen können dann auch für den Ausbau von Schienen und Wasserstraßen eingesetzt werden und so einen Beitrag zur Verlagerung von der Straße auf die Schiene leisten. Die Reform des Mautgesetzes ist ein dringend notwendiger Schritt auf dem Weg zu Erfüllung der Klimaziele im Verkehrssektor.«

Lkw-Maut soll Anfang 2023 steigen

Die Einigung beinhaltet, dass zunächst ein geplanter Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums mit einer Anpassung der Mautsätze ab 2023 unverändert angenommen werden soll. Dazu ist am Freitag eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Bundestags geplant, wie es in Koalitionskreisen hieß.

Der Entwurf des Verkehrsministeriums sieht vor, dass die Lkw-Maut Anfang 2023 steigen soll. Es geht um eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Hintergrund sind EU-Vorgaben sowie ein neues Wegekostengutachten.

Müller sagte, nun könne die Lkw-Maut fristgerecht angepasst werden. »Das Risiko von Ausfällen der dringend notwendigen Maut-Einnahmen haben wir aus dem Weg geräumt. Wichtig ist, dass wir uns auf einen klaren Fahrplan zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten CO2-Maut und der Einbeziehung des Straßengüterverkehrs ab 3,5 Tonnen verständigt haben. Das gilt auch für die Verwendung der Mehreinnahmen zur verkehrsträgerübergreifenden Mobilität.«

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie sorgt für Milliardeneinnahmen.

Bahn-Netzwerk übt Kritik

Kritik an der Einigung der Koalition kam vom Netzwerk Europäischer Eisenbahnen, einem Zusammenschluss von Wettbewerbern der bundeseigenen Deutschen Bahn. Der Sprecher Peter Westenberger sagte, die Ampel setze erneut die Verkehrspolitik der Vorgängerregierung fort. Obwohl die EU seit Beginn des Jahres ausdrücklich erlaube, die Einnahmen aus den Umweltkostenanteilen der Maut auch für umweltfreundlichere Verkehrsmittel auszugeben, sollten mit den Zusatzeinnahmen weiterhin nur neue Straßen gebaut und Lkw gefördert werden.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vorzunehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einzuführen - unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Die Mehreinnahmen sollten für Mobilität eingesetzt werden.

© dpa-infocom, dpa:221110-99-467411/2