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Koalition einig über Details beim Gesetz zur Wärmeplanung

Das Gesetz soll die Wärmewende endlich voranbringen. Auf letzte Details dazu, wie die nachhaltige Wärmeversorgung in Ländern und Kommunen künftig erfolgen soll, hat sich die Koalition nun verständigt.

Heizung
Eine Person benutzt einen alten Heizkörper in einer Berliner Altbauwohnung. Foto: Fabian Sommer/DPA
Eine Person benutzt einen alten Heizkörper in einer Berliner Altbauwohnung.
Foto: Fabian Sommer/DPA

Die Ampel-Koalition hat sich auf letzte Details zur kommunalen Wärmeplanung verständigt. Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP einigten sich nach eigenen Angaben auf Änderungen an dem Gesetzentwurf, der bereits an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Parlamentarier der Koalition hoben am Dienstag vor allem die Technologieoffenheit hervor. »Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme - alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden«, versicherte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Verena Hubertz. Die Wärmeversorgung müsse »zur Region passen«, ergänzte FDP-Fraktionsvize Carina Konrad.

Die vorgesehenen Regelungen sollen das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, ergänzen. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, werden Hauseigentümer verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen. Großstädte sollen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, kleinere Städte haben zwei Jahre länger Zeit. Dann wissen die Bürger, ob ihr Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.

Die Grünen-Abgeordnete Karoline Otte sprach von einem Gesetz, das die Wärmewende vorantreibe. Ihre Partei kämpfe für die Einhaltung der Klimaziele, versicherte Otte. »Gleichzeitig muss die Wohnung für alle in Zukunft warm bleiben.«

© dpa-infocom, dpa:231114-99-944351/2