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Klima-Klage gegen VW: Schlechte Erfolgsaussichten

Umweltschützer gegen Autobauer - diese Konstellation beschäftigt derzeit einige Gerichte. Ein weiterer Prozess gegen VW begann nun nicht im Sinne der Kläger.

Klima-Klage gegen Volkswagen
Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung ist die Klima-Klage gegen VW zwar zulässig, hat aber wenig Chancen auf Erfolg. Foto: Julian Stratenschulte
Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung ist die Klima-Klage gegen VW zwar zulässig, hat aber wenig Chancen auf Erfolg.
Foto: Julian Stratenschulte

In einem Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig den drei von Greenpeace unterstützten Klägern wenig Hoffnung für ihre Ansprüche gemacht. Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sei die Klage zwar zulässig, dürfte aber wenig Chancen auf Erfolg haben, machte der Vorsitzende Richter deutlich. In dem Zivilprozess wollen die drei Kläger unter anderem erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird.

Ein weiteres Ziel der Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie der Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer ist, VW bis 2030 zu einem um 65 Prozent verringerten CO2-Ausstoß gegenüber 2018 zu verpflichten. Für dieses Vorhaben gab es aber im voll besetzten Braunschweiger Gerichtssaal am Dienstag einen Dämpfer. Die Kläger, von denen nur Kaiser und Mayer zum Prozessauftakt kamen, argumentieren nach Angaben von Gerichtssprecher Bastian Willers mit ihren Grundrechten. Diese gelten ihm zufolge aber unmittelbar im Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat.

Geringe Erfolgsaussichten für die Kläger

Die Braunschweiger Zivilkammer erläuterte ihre vorläufige Einschätzung mit den geringen Erfolgsaussichten für die Kläger. »Hier ist die Besonderheit, dass sich Privatpersonen auf Klägerseite und ein privat handelndes Unternehmen auf Beklagtenseite gegenüberstehen«, sagte Gerichtssprecher Willers. In diesem Verhältnis hätten die Grundrechte eben keine unmittelbare Wirkung.

Volkswagen zeigte sich im Kern in seiner Auffassung bestätigt. »Es war ein guter Tag, wir sind sehr zufrieden mit der Einschätzung des Gerichts«, sagte VW-Anwalt Wolf Spieth. Bei der Umsetzung des Klimaschutzes liege der Vorrang beim Gesetzgeber, dort müsse gehandelt werden. Das Gericht sehe auch, dass VW eine erlaubte und genehmigte Tätigkeit ausübe.

Die Anwältin der drei Kläger, Roda Verheyen, kündigte an, bei einem entsprechenden Urteil in Berufung gehen zu wollen. Sie wollte auch nicht von einer kompletten Schlappe sprechen, weil das Gericht die Klage zumindest für zulässig hält. »Wir sind mitten im Streit und das ist gut so«, sagte Verheyen. Was das Gericht aber über die Zulässigkeit hinaus gesagt habe, sei nicht ihre Rechtsauffassung und dogmatisch falsch. Eine Entscheidung will das Gericht am 31. Januar verkünden.

Weitere Verfahren

Kurz danach soll es im Februar mit einem ähnlichen Verfahren am Landgericht Detmold weiter gehen. Mit der Klage dort will Landwirt Ulf Allhoff-Cramer durchsetzen, dass VW den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren 2030 einstellt. Er kam zur moralischen Unterstützung der Kläger am Dienstag nach Braunschweig.

Vor verschiedenen Gerichten sahen und sehen sich neben VW aber auch andere Autobauer mit Klimaschutz-Forderungen konfrontiert. Die Deutsche Umwelthilfe ging etwa gegen BMW und Mercedes-Benz vor. Im Streit mit BMW will das Landgericht München sein Urteil im Februar verkünden. Eine ähnliche Klage des Vereins gegen Mercedes hatte das Landgericht Stuttgart im September abgewiesen.

EU-Parlament und EU-Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.

© dpa-infocom, dpa:230110-99-169297/2