Logo
Aktuell Wirtschaft

Keine Ermittlungen nach Geldwäsche-Vorwurf gegen LNG-Manager

Das Ostseebad Binz versucht mit allen juristischen Mitteln, das geplante Flüssigerdgas-Terminal an der Küste Rügens zu verhindern. Der Betreiber Deutsche Regas wehrt sich.

Staatsanwaltschaft
Unterlagen der Staatsanwaltschaft Rostock bei einem Prozess im Landgericht (Symbolfoto). Die Anklagebehörde lehnte Ermittlungen gegen einen LNG-Manager ab. Foto: dpa/DPA
Unterlagen der Staatsanwaltschaft Rostock bei einem Prozess im Landgericht (Symbolfoto). Die Anklagebehörde lehnte Ermittlungen gegen einen LNG-Manager ab.
Foto: dpa/DPA

Die Geldwäsche-Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des geplanten Rügener Flüssigerdgas-Terminals sind vom Tisch. Die Rostocker Staatsanwaltschaft sieht nach Prüfung einer Strafanzeige gegen den Manager der Deutschen Regas keinen hinreichenden Anfangsverdacht. Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen sei abgelehnt worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die »Ostsee-Zeitung« darüber berichtet.

Darüber hinaus untersagte das Landgericht München I in einem Zivilverfahren dem vom Ostseebad Binz beauftragten Anwalt Reiner Geulen mehrere seiner Vorwürfe gegen die Betreibergesellschaft und deren Geschäftsführer Ingo Wagner. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht anschließend mitteilte.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind Teil des erbitterten Ringens zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen. Die Kommune fürchtet Umweltschäden und Tourismuseinbußen, die Deutsche Regas hingegen will das vom Bund gewünschte Terminal für Flüssigerdgas (LNG) betreiben. Geulen kann auch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch Beschwerde einlegen.

Vorwurf der mangelnden finanziellen Transparenz

Vor dem Landgericht München I wehrte sich das Unternehmen gegen Vorwürfe mangelnder finanzieller Zuverlässigkeit und Transparenz, die Geulen in einer Pressemitteilung am 21. Juli publik gemacht hatte. Das Unternehmen erzielte dabei in mehreren Punkten einen Erfolg.

So untersagte die 26. Zivilkammer die Behauptung, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Deutschen Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise »Finanzkörperschaften« von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.

Das Gericht lehnte es jedoch ab, Geulen den Vorwurf des »intransparenten Finanzierungshintergrunds« gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten. Doch darf der Anwalt dabei keinen Zusammenhang mehr mit Kapitalgesellschaften auf den Cayman-Inseln herstellen.

Regas sprich von »Lügenmärchen«

Der Deutsche Regas-Aufsichtsratschef Stephan Knabe wies die Vorwürfe gegen die Deutsche Regas am Rande der Verhandlung als »Lügenmärchen und Kampagne« zurück. Laut Entscheidung muss die Regas ein Zwölftel und der Anwalt Geulen elf Zwölftel der Verfahrenskosten bezahlen.

Aufsehen erregt haben die Binzer Vorwürfe gegen die Deutsche Regas auch in Berlin, der Bund will genau hinsehen. »Es muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung der Energieinfrastruktur auf einer tragfähigen Finanzierung fußt«, antwortete das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Anfrage des Essener CDU-Bundestagsabgeordneten Matthias Hauer.

Der Bund werde im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zuvor »eingehende Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit des möglichen Vertragspartners« durchführen, heißt es in dem von Staatssekretär Philipp Nimmermann unterzeichneten Brief. »Dazu gehört im rechtlich möglichen und gebotenen Umfang auch die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Finanzmittel.« Über den Brief berichteten zuerst »Stern« und »Business Insider«.

© dpa-infocom, dpa:230817-99-866296/7