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Kartellamt rügt Mängel bei Online-Vergleichsportalen

Einen neuen Handytarif suchen, Geld beim Strom sparen oder einen Versicherungsvertrag abschließen - viele Verbraucher nutzen dafür Vergleichsportale im Internet. Dabei sind aber einige Fallstricke zu beachten, warnt das Bundeskartellamt.

Mit Hilfe des Verivox-Portals können Verbraucher unter anderem Strompreise vergleichen. Foto: Martin Gerten
Mit Hilfe des Verivox-Portals können Verbraucher unter anderem Strompreise vergleichen. Foto: Martin Gerten
Mit Hilfe des Verivox-Portals können Verbraucher unter anderem Strompreise vergleichen. Foto: Martin Gerten

BONN. Online-Vergleichsportale bieten aus Sicht des Bundeskartellamts nicht immer das, was sie versprechen. Bei einer Untersuchung sind die Wettbewerbskontrolleure auf eine Reihe von Mängeln gestoßen.

Verbraucher könnten mit Hilfe der Portale zwar bessere und günstigere Leistungen finden. »Wir haben aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt«, kritisierte Kartellamtspräsident Andreas Mundt bei der Vorstellung der Ergebnisse. Einige Verhaltensweisen der Vergleichsportale entsprächen »nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform«, heißt es im Abschlussbericht der Behörde.

Die Wettbewerbsbehörde hatte 36 Vergleichsportale für die Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen genauer unter die Lupe genommen. Bei Versicherungen und Hotels würden teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich einbezogen, stellte das Kartellamt dabei fest. Das machten aber nur einige Portale hinreichend transparent. Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen stellten viele Portale einzelne Angebote vor das eigentliche Ranking (»Position 0«). Dafür erhielten die Portale teilweise Zahlungen von den Anbietern, ohne den Verbraucher darüber zu informieren, dass es sich um Werbung beziehungsweise eine Anzeige handele.

Die beiden großen Vergleichsportale Check24 und Verivox sehen sich durch die Untersuchung des Kartellamts gestärkt. Der Bericht bestätige, »dass die Rankings bei Check24 rein nach objektiven Kriterien erfolgen«, sagte Geschäftsführer Christoph Röttele. Verivox-Geschäftsführer Joern Taubert betonte, das Bundeskartellamt habe eindeutig klargestellt, »dass Provisionszahlungen mit Ausnahme des Reisebereichs keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Vergleichsergebnisse haben«. Position-0-Angebote würden bei Verivox deutlich sichtbar als Anzeige ausgewiesen, fügte ein Sprecher hinzu.

Check 24 und Verivox dominieren laut Kartellamt bei den Vergleichsportalen die Bereiche Energie und Telekommunikation, bei Versicherungen sei Check 24 das führende Portal. Im Reisebereich sei die Konzentration dagegen geringer. Die Portale finanzieren sich laut Kartellamt überwiegend über Vermittlungsprovisionen. Verivox gibt auf seiner Internetseite an, für die Vermittlung eines Strom- oder Gasvertrag durchschnittlich 40 bis 60 Euro zu erhalten.

Mundt riet den Verbrauchern, zu kontrollieren, wie ein Ranking zustande gekommen sei und ob möglichst viele Angebote eingeflossen seien. Auch sollten sie sich nicht »unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind«. Das Kartellamt hat dazu im Internet ein Video mit konkreten Tipps veröffentlicht.

Um bei Verstößen gegen Verbraucherrechte einschreiten zu können, wünscht sich Mundt mehr Kompetenzen. Das Kartellamt müsse die Portale verpflichten können, festgestellte Mängel abzustellen, forderte der Behördenchef. Speziell für Vergleichsportale geltende gesetzliche Transparenzvorgaben seien dagegen nicht sinnvoll. (dpa)

Sektoruntersuchung Vergleichsportale

Bundeskartellamt zu verbrauchererchtlichem Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen

Video Bundeskartellamt mit Tipps für Verbraucher

Verivox zu Provisionen