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Justiz arbeitet Cum-Ex-Skandal auf

Er gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik: Bei Cum-Ex-Geschäften prellten Investoren den Fiskus um mindestens zehn Milliarden Euro. Nur ein Teil davon wurde zurückgeholt. Der Verein Finanzwende fordert mehr Tempo.

Frankfurt
»Derzeit werden händeringend Milliarden für Einsparungen gesucht, aber unberechtigte Gewinne der Banken werden nicht konsequent zurückgeholt«, sagt Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende. Foto: Helmut Fricke/DPA
»Derzeit werden händeringend Milliarden für Einsparungen gesucht, aber unberechtigte Gewinne der Banken werden nicht konsequent zurückgeholt«, sagt Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende.
Foto: Helmut Fricke/DPA

Die Hochphase der illegalen Cum-Ex-Aktiendeals liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück, doch der Fiskus hat erst einen Teil der entgangenen Steuergeld-Milliarden zurückgeholt. Nun fordert der Verein Bürgerbewegung Finanzwende auch angesichts der Haushaltskrise eine schnellere Aufarbeitung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik. Zudem müssten 2024 die Ermittlungen bei verwandten Cum-Cum-Deals vorankommen.

»Derzeit werden händeringend Milliarden für Einsparungen gesucht, aber unberechtigte Gewinne der Banken werden nicht konsequent zurückgeholt«, sagte Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, der dpa. »Das ist eine politische Frage.«

»Werden nie das ganze Ausmaß erfahren«

Schick forderte mehr Ehrgeiz von der Politik. »Je länger es dauert, Fälle aufzuarbeiten und Verfahren abzuschließen, desto schwieriger wird es, Täter zu bestrafen und Gelder einzutreiben.« Ohnehin werde man nie das komplette Ausmaß von Cum-Ex erfahren und das ganze Steuergeld zurückbekommen. »An die entgangenen Summen vor 2007 kommt man nicht mehr heran«, sagt der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete.

Bei Cum-Ex-Aktiengeschäften ließen sich Banken und andere Investoren einmal gezahlte Kapitalertragssteuern auf Dividenden mehrfach vom Staat erstatten. Dabei nutzten Investoren eine damalige Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("Cum") und ohne ("Ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben, um die Finanzämter zu verwirren. Geschätzt entstand ein Steuerschaden von mindestens zehn Milliarden Euro.

Erst 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen, 2021 stufte der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Steuerhinterziehung ein. Immer mehr Angeklagte wurden verurteilt, etwa der Steueranwalt Hanno Berger sowie Ex-Beschäftigte der Maple Bank und der Hamburger Warburg-Bank. Vor Gericht steht zudem der Warburg-Bankier Christian Olearius.

Es gebe zwar inzwischen mehr Staatsanwälte für Cum-Ex-Verfahren, aber es fehle an Ermittlern und Kriminalbeamten, kritisiert Schick. Zudem mangele es weiter an Rückendeckung der Politik. Das zeige die »versuchte Entmachtung« der Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker.

Bisher wurden nach Zahlen des Bundesfinanzministeriums 149 Cum-Ex-Fälle rechtskräftig abgeschlossen. Dabei wurden 3,4 Milliarden Euro an Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zurückgefordert oder entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt. Nach jüngsten Daten von Ende 2022 waren 418 Cum-Ex-Verdachtsfälle in Bearbeitung gemeldet mit einem Steuervolumen von rund 3,9 Milliarden Euro.

Noch größerer Steuerschaden bei Cum-Cum-Geschäften

Noch mehr Geld entging dem Staat bei artverwandten Cum-Cum-Deals, die weiter verbreitet waren und kaum juristisch aufgearbeitet sind. Der Mannheimer Finanzwissenschaftler Christoph Spengel schätzt den Steuerschaden zwischen 2000 und 2020 auf 28,5 Milliarden Euro.

Bei Cum-Cum-Deals wurden von ausländischen Anlegern gehaltene Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa Banken. Sie konnten sich die Kapitalertragssteuer anrechnen bzw. erstatten lassen. Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgereicht und die gesparte Steuer geteilt. Anfang 2020 entschied das Finanzgericht Hessen, dass es sich bei Cum-Cum-Deals um missbräuchliche Steuergestaltungen handelt.

Bisher wurde nur ein Bruchteil des Geldes von 237 Millionen Euro Kapitalertragsteuer zurückgefordert oder nicht auf die Steuerschuld angerechnet. 237 Verdachtsfälle waren laut Bundesfinanzministerium Ende 2022 in Bearbeitung mit einem Volumen von rund 6,4 Milliarden Euro. Die politisch Verantwortlichen in den Ländern müssten in Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften die Weichen dafür stellen, damit diese Milliarden zurückgeholt werden könnten, forderte Schick.

Wie stark deutsche Banken bei Cum-Cum-Deals engagiert waren, zeigt ein jüngst bekannt gewordenes Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des Bundestags. Demnach lagen die Belastungen der Banken für Steuerrückforderungen 2022 bei gut 4 Milliarden Euro. Davon wurden rund 1,33 Milliarden ausgeglichen und Rückstellungen von etwa 740 Millionen Euro für Steuernachzahlungen gebildet.

Neue Urteile 2024 erwartet

Im neuen Jahr dürften neue Cum-Ex-Akteure in den Fokus rücken. »Ich erwarte etwa eine Anklage gegen Banker der früheren Landesbank WestLB, die wohl größter Player im Cum-Ex-Skandal in Deutschland war, am Landgericht Bonn«, sagte Schick.

Schick erwartet 2024 nicht nur ein Urteil im Prozess gegen den Warburg-Bankier Olearius. Auch ein Prozess gegen einen früheren Spitzenjuristen der Kanzlei Freshfields am Landgericht Frankfurt steht kurz vor dem Abschluss. Ein Urteil hätte Signalwirkung für andere Verfahren gegen juristische Berater, meint Schick. »Die Staatsanwaltschaft Köln könnte dann weitere Mittäter zur Rechenschaft ziehen.«

© dpa-infocom, dpa:240101-99-457998/2