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Investoren-Klage gegen Adidas nach Bruch mit Kanye West

Im Oktober 2022 hat der Sportartikelhersteller Adidas seine Zusammenarbeit mit dem umstrittenen Rapper Kanye West beendet. Viel zu spät, meinen Investoren.

Adidas
Adidas ist von Investoren verklagt worden. Foto: Christophe Gateau
Adidas ist von Investoren verklagt worden.
Foto: Christophe Gateau

Nach einem starken Gewinnrückgang infolge der gekündigten Kooperation mit dem umstrittenen US-Rapper Kanye West haben Investoren in den USA Klage gegen den Sportartikelhersteller Adidas eingereicht. Der Vorwurf: Der Konzern habe schon seit Jahren von problematischen Verhaltensweisen des Rappers gewusst, die Kooperation aber erst im vergangenen Oktober beendet - und dabei keine ausreichenden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um finanzielle Verluste in Grenzen zu halten. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

»Wir weisen diese unbegründeten Ansprüche entschieden zurück und werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um uns mit Nachdruck dagegen zu wehren«, teilte Adidas am Dienstag auf Anfrage mit.

Die Klage war am Freitag bei einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Oregon eingereicht worden. Sie richtet sich neben dem Unternehmen mit Sitz in Herzogenaurach auch gegen dessen ehemaligen Konzernchef Kasper Rorsted und Finanzvorstand Harm Ohlmeyer. Sie ist als potenzielle Sammelklage angelegt, der sich andere Investoren anschließen könnten. Als Hauptkläger wird ein Investmentfonds aus dem US-Bundesstaat Virginia genannt.

Adidas hatte die Zusammenarbeit mit Kanye West im Oktober 2022 beendet, nachdem der Rapper sich wiederholt antisemitisch geäußert hatte. Die aus der Kooperation entstandenen »Yeezy«-Produkte waren zuvor eine lukrative Einnahmequelle für den Konzern gewesen. Allein durch den Ausfall der Produkte erwartet das Management im laufenden Jahr Umsatzeinbußen von 1,2 Milliarden Euro.

Wie es mit den schon hergestellten Produkten weitergeht, war zuletzt noch offen. Die Optionen reichten von verschiedenen Verkaufsmöglichkeiten, wobei die Erlöse gespendet werden könnten, bis zur Vernichtung der Ware.

© dpa-infocom, dpa:230502-99-529171/3