»Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug, den Weg für eine Anhebung der Lohnuntergrenzen auf dem Bau endgültig freizumachen«, ließ der IG-BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger, in Frankfurt mitteilen. Die Erklärungsfrist für den Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie endet am Freitag nächster Woche (17.1.).
Arbeitgeber und Gewerkschaft hatten sich am 19. Dezember auf höhere Mindestlöhne in der Branche verständigt. Formal müssen beide Seiten dem Kompromiss noch zustimmen. Diesem zufolge soll die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten vom 1. April 2020 an um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde steigen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Westdeutschland und Berlin erhöht sich dann um 20 Cent auf 15,40 Euro beziehungsweise 15,25 Euro. In den ostdeutschen Flächenländern gibt es diesen Facharbeiter-Mindestlohn nicht.
Von den neuen Mindestlöhnen würden nach Gewerkschaftsangaben mehr als 200.000 der bundesweit etwa 820.000 Bau-Beschäftigten profitieren. Grundlage der Einigung war ein Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Die IG BAU hatte die Schlichtung nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden angerufen.