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Homeoffice: DGB fordert digitale Vertretungsmöglichkeiten

Die meisten Beschäftigten wollen auch nach der Pandemie nicht auf Homeoffice verzichten. Doch droht einsames Arbeiten zuhause die Stellung gegenüber den Vorgesetzten zu schwächen?

Homeoffice
Eine Person arbeitet im Homeoffice. Foto: Sebastian Gollnow
Eine Person arbeitet im Homeoffice.
Foto: Sebastian Gollnow

BERLIN. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auch im Homeoffice nicht von gemeinsamer Vertretung gegenüber Vorgesetzten abgeschnitten sein.

Nötig sei es, im geplanten Gesetz zur Modernisierung von Betriebsräten ein digitales Zugangsrecht für Arbeitnehmervertreter zu verankern, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Gesetz wird derzeit im Sozialausschuss des Bundestags beraten und soll am Freitag im Plenum beschlossen werden. An diesem Montag findet eine Expertenanhörung statt.

»Nach der Eindämmung der Pandemie wird es aller Voraussicht nach weiter vermehrt Homeoffice geben«, sagte Hoffmann. »Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist es durch das Homeoffice und die oft rein digitale Kommunikation mit den Gewerkschaften zusätzlich erschwert, für eine wirksame Interessenvertretung zu sorgen«, sagte er. »Deshalb hätte das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ein digitales Zugangangsrecht für Betriebsräte sicherstellen müssen - das wurde bislang leider versäumt.«

Laut einer Umfrage des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens EY wollen die meisten Beschäftigten nach der Pandemie weiter teils im Homeoffice arbeiten. 38 Prozent bevorzugen demnach wöchentlich drei bis vier, 36 Prozent nur noch ein bis zwei Büroarbeitstage.

Der DGB-Chef betonte, Gewerkschaften seien Mitgliederorganisationen und hätten ein Recht auf Zugang zu Beschäftigten und Betrieb. »Das muss auch für die digitale Arbeitswelt gelten.« Die Unternehmen müssten den Gewerkschaften den Dialog mit den Beschäftigten etwa über betriebliche Mailadressen, Firmenintranet und -netzwerke und virtuelle Schwarze Bretter ermöglichen.

Mit dem geplanten Gesetz sollen Betriebsratswahlen vereinfacht werden. Um den Schutz von Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll der Kündigungsschutz verbessert werden. Hoffmann bemängelte: »Zwar ist dabei auch eine Ausweitung des Kündigungsschutzes für die Initiatoren von Betriebsratswahlen vorgesehen, aber auch das geht noch nicht weit genug.« Eine »abenteuerliche Argumentation« der Arbeitgeber sei es, hier vor Missbrauch zu warnen.

Die Arbeitgebervereinigung BDA lehnt eine Ausweitung des Kündigungsschutzes ab. So heißt es in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: »Eine weitere Ausdehnung dadurch, dass außerordentliche Kündigungen von Wahlbewerbern der Zustimmung des Arbeitsgerichts bedürfen, wenn im Betrieb kein Betriebsrat besteht, könnte zu einer missbräuchlichen Nutzung motivieren.«

Hoffmann betonte: »Wenn es Ärger in einem Unternehmen gibt und Entlassungen drohen, ist es gerade von Vorteil, wenn das ein Betriebsrat ist, der die nächsten Schritte mit der Unternehmensführung aushandelt.« Davor zu warnen, dass Beschäftigte nicht entlassen werden können, die ein solches Gremium gründen wollen, verkenne die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

»Wir hätten uns an einer Stelle mehr gewünscht«, sagte er ferner. »Zwar sollen die Möglichkeiten für vereinfachte Wahlverfahren für Betriebsräte ausgeweitet werden, aber hier hätte die Möglichkeit von Sanktionen geschaffen werden müssen, so dass sich Unternehmen hier keinen schlanken Fuß machen können.« (dpa)

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