Logo
Aktuell Wirtschaft

Heizungsgesetz: Kritik, Gutachten und Anschlusspflicht

Im Streit ums Heizungsgesetz will ein Eigentümerverband - anders als der Kanzler - keine Entscheidung vor der Sommerpause. Laut einem Gutachten ist das Gesetz zu Teilen verfassungswidrig.

Fernwärme
Ein Heizkraftwerk: Wärmenetze können angeschlossene Haushalte mit Energie versorgen. Foto: Christophe Gateau
Ein Heizkraftwerk: Wärmenetze können angeschlossene Haushalte mit Energie versorgen.
Foto: Christophe Gateau

Das geplante Gebäudeenergiegesetz sorgt wieder einmal für Aufregung. »Die Ampel-Koalition darf das geplante Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck nicht vor der Sommerpause durchs Parlament peitschen«, sagte der Chef des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, laut einer Mitteilung am Freitag. Die Diskussion der vergangenen Wochen habe gezeigt, dass das Vorhaben doch noch in vernünftige Bahnen gelenkt werden könne, so Warnecke.

Unterdessen rechnet Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit einer schnellen Lösung. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte am Freitag in Berlin, er könne »eine unveränderte Zuversicht beim Bundeskanzler erkennen, dass das in der kommenden Woche dann auch seinen Gang geht«. Auf die Nachfrage, ob dies bedeute, dass das sogenannte Heizungsgesetz dann auch in den Bundestag komme, antwortete er mit »ja«.

Scharfe Kritik am Gesetz kommt auch aus Bayern. Einem Gutachten zufolge ist das Heizungsgesetz teilweise verfassungswidrig. Es verstoße in mehreren Punkten gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, sagte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte. Bestes Beispiel sei die Altersgrenze von 80 Jahren für die Befreiung von der Pflicht zum Heizungstausch, sagte Aiwanger am Freitag: Eigentümer unter 80 Jahren würden völlig willkürlich anders behandelt als ältere.

Reform der Kommunalen Wärmeplanung

Die Bundesregierung will mit dem Gebäudeenergiegesetz schon nächstes Jahr den Abschied von Öl- und Gasheizungen einläuten. Nach dem Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Neben einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes plant die Ampel-Koalition auch eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Laut Gesetzentwurf sollen Länder und Kommunen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten.

Es sei »nicht abwegig, über eine Pflicht für Haushalte zu reden, sich an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen«, sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), der »Neuen Osnabrücker Zeitung, NOZ« (Freitag). Wärmenetze hätten gegenüber Einzellösungen wie Wärmepumpen oder Gasthermen den Vorteil, dass bei der Umstellung auf erneuerbare Energiequellen »alle angeschlossenen Gebäude auf einen Streich« profitierten und Hausbesitzer ihre Heizungssorgen los seien.

© dpa-infocom, dpa:230609-99-999096/2