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Handyakkus selber tauschen: Neue EU-Regeln für Batterien

Die EU will Batterien umweltfreundlicher machen. Deswegen gibt es nun unter anderem eine neue Regelung für Akkus in Smartphones. Bis die allerings in Kraft tritt, soll es Jahre dauern.

Smartphone
In Zukunft in der EU sollen Nutzerinnen und Nutzerin Handyakkus selbst austauschen können. Dazu gibt es nun eine neue Vorgabe. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
In Zukunft in der EU sollen Nutzerinnen und Nutzerin Handyakkus selbst austauschen können. Dazu gibt es nun eine neue Vorgabe.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Künftig müssen Akkus in Geräten wie Handys und Laptops in der EU von Privatpersonen selbst ausgetauscht und ersetzt werden können. Das ist Teil neuer EU-Vorgaben, auf die sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten am Freitagabend geeinigt haben. Bis die Regeln für den Austausch von Akkus gelten, dauert es dreieinhalb Jahre ab Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes, wie das EU-Parlament mitteilte. Dies geschieht, nachdem Parlament und EU-Länder den Kompromiss formell bestätigt haben, was als Formsache gilt und in der Regel einige Wochen dauert.

»Ausgenommen sind nur Geräte, die vorwiegend in nasser Umgebung verwendet werden«, teilte der Grünen-Europaabgeordnete Malte Gallée mit. Ebenfalls von den Regeln ausgenommen seien Geräte, bei denen es beim Austausch durch Verbraucherinnen und Verbraucher zu Sicherheitsproblemen kommen könnte, sowie professionelle Medizingeräte.

Der Deal geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde im Dezember 2020 vorgestellt hatte. Von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling sollen Batterien in der EU umweltfreundlicher werden. Ziel ist auch eine längere Lebensdauer der Batterien sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei der Gewinnung wichtiger Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt.

EU-Industriekommissar Thierry Breton betonte, Batterien seien für die Elektromobilität von zentraler Bedeutung. Der Bedarf werde sich bis 2030 mehr als verzehnfachen.

In den neuen Vorgaben sind auch Mindestsammelziele für verschiedene Arten von Batterien vorgesehen. Zudem müssen künftig Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel aus Produktions- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden. Bis Ende 2030 wird die EU-Kommission zudem untersuchen, ob Batterien, die nicht wiederaufgeladen werden können, nicht mehr benutzt werden sollen.

© dpa-infocom, dpa:221209-99-846547/2