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Gesetz zu geplanter Gasreserve soll im Mai in Kraft treten

Weil die Füllstände der deutschen Gasspeicher in diesem Winter historisch niedrig gewesen seien, will die Bundesregierung Vorsorge treffen.

Erdgaspeicher Rehden
Die Anlage des Erdgasspeichers (Astora GmbH) in Rehden. Foto: Mohssen Assanimoghaddam
Die Anlage des Erdgasspeichers (Astora GmbH) in Rehden.
Foto: Mohssen Assanimoghaddam

Beim Aufbau der geplanten nationalen Gasreserve in Deutschland will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Tempo machen. Das entsprechende Gesetz soll spätestens im April beschlossen werden und zum 1. Mai in Kraft treten.

Dies sei nötig, damit das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung stehe, heißt es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums. Zuerst hatte die »Rheinische Post« darüber berichtet.

Die erste Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen ist an diesem Donnerstag im Bundestag geplant.

Konkret soll der sogenannte Marktgebietsverantwortliche, eine Tochtergesellschaft aller Gaspipeline-Betreiber in Deutschland, verpflichtet werden, die Gasspeicher schrittweise bis auf 90 Prozent zum 1. Dezember 2022 zu füllen. Zum 1. August soll der Füllstand 65 Prozent erreichen, zum 1. Oktober 80 Prozent.

Mit der Gasreserve soll sichergestellt sein, dass die Gasspeicher immer ausreichend befüllt sind, wie bereits aus Eckpunkten für ein Gesetz hervorging. Darin heißt es, die Gasspeicher in Deutschland seien für eine Versorgung mit Gas in den Wintermonaten essenziell. Sie könnten in Kälteperioden Nachfragespitzen ausgleichen und so eine gleichmäßige Gasversorgung sicherstellen.

Die Füllstände der Speicher seien in diesem Winter historisch niedrig gewesen. Dies gilt besonders für die Speicher des russischen Staatskonzerns Gazprom, wie es hieß. Auch deswegen seien die Preise an den kurzfristigen Handelsplätzen stark gestiegen. Bei Nachfragespitzen sei kaum zusätzliches Gas aus den Speichern angeboten worden: »Eine solche Situation bei den Speichern darf sich im nächsten Winter nicht wiederholen.«

Die anfallenden Kosten von Eingriffsinstrumenten sollen auf die Netznutzer umgelegt werden, heißt es in dem Papier. Die Höhe sei dabei zum jetzigen Zeitpunkt kaum zu prognostizieren, weil nicht abschätzbar sei, wie viele Eingriffe durch den Marktgebietsverantwortlichen erfolgen müssten. »Da das Gas zu Hochpreisphasen vor allen im Winter wieder ausgespeichert wird, können sogar Gewinne entstehen und so zu einer Entlastung der Gaskunden führen.«

Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sagte der dpa, das Gasspeichergesetz sei ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland: »Der russische Gaskonzern Gazprom hatte im letzten Jahr seine Speicher geleert und so die Gasversorgung in Deutschland gefährdet und den Preisanstieg beim Gas mitverursacht. Durch verbindliche Füllstände und regelmäßige Meldungen der Speicherstände wird ein solches Verhalten nicht mehr möglich sein.«

© dpa-infocom, dpa:220314-99-516050/3