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Gescheiterte Pkw-Maut: Schadenersatz-Anspruch für Betreiber

Nach dem spektakulären Aus für die umstrittene Pkw-Maut warnten Kritiker immer wieder vor Millionen-Folgen für die Steuerzahler. Dazu lief im Stillen ein Schiedsverfahren - jetzt gibt es Neuigkeiten.

Maut
Die gescheiterte Pkw-Maut könnte für den Bund teuer werden. (Symbolbild) Foto: Jens Büttner
Die gescheiterte Pkw-Maut könnte für den Bund teuer werden. (Symbolbild)
Foto: Jens Büttner

Im Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen wegen der geplatzten Pkw-Maut muss der Bund nach Angaben der Gegenseite eine Niederlage einstecken.

Wie die einst vorgesehenen Betreiber CTS Eventim und Kapsch Trafficcom in Pflichtmitteilungen für die Börse mitteilten, bejahte ein Schiedsgericht einen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik. In einer zweiten Phase des Schiedsverfahrens werde nun über die Höhe des Anspruchs entschieden. Die Firmen fordern 560 Millionen Euro.

Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung - war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Direkt nach dem Urteil kündigte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Betreiberverträge - und wies seitdem alle Entschädigungsansprüche der Firmen deswegen entschieden zurück. Es begann ein Schiedsverfahren.

Das Schiedsgericht habe bestätigt, dass die angemeldeten Ansprüche ihres für die Maut gegründeten Gemeinschaftsunternehmens Autoticket »dem Grunde nach bestehen«, teilten Kapsch und CTS Eventim mit. Das gehe aus dem Zwischenschiedsspruch hervor, der den Betreiberparteien übermittelt worden sei. Das Bundesverkehrsministerium habe sich demnach nicht »einseitig und entschädigungslos« von dem Vertrag lossagen dürfen. Mit dem Schiedsspruch sei auch der behauptete Kündigungsgrund einer »Schlechtleistung« abgelehnt worden.

Das Verkehrsministerium äußerte sich zunächst nicht in der Sache. »Uns wurde noch keine Entscheidung zugestellt«, sagte eine Sprecherin von Ressortchef Volker Wissing (FDP) auf Anfrage. »Sobald dies erfolgt, werden wir sorgfältig prüfen, auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden.«

Scheuer hatte wiederholt betont, die Betreiber hätten keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie hätten vertragliche Leistungen nicht erfüllt und auch nach der Kündigung die Verträge vorsätzlich und treuwidrig verletzt. Diese seien daher aus mehreren triftigen Gründen gekündigt worden. In diesem Fall sei die Vertragslage »zugunsten des Bundes«.

Die Betreiberfirmen hatten dagegen argumentiert, dass ihre Tochter Autoticket im vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung Anspruch auf entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit habe - vorgesehen waren zwölf Jahre. Weiterhin sehe der Betreibervertrag einen Ausgleich von »Beendigungskosten« vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche von Unterauftragnehmern gehörten.

Das Vorgehen Scheuers hatte in der vergangenen Wahlperiode einen Untersuchungsausschuss des Bundestags beschäftigt. Die damalige Opposition warf ihm Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht vor und warnte vor Millionenkosten für die Steuerzahler wegen der Vertragskündigung. Scheuer hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Im Visier stand dabei auch, dass Scheuer die Betreiberverträge schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. In dem 2021 vorgelegten Abschlussbericht des U-Ausschusses hieß es, dem Risiko eines vollständigen Scheiterns der Pkw-Maut vor dem EuGH hätte »in der Risikoabwägung eine größere Bedeutung zukommen müssen«. Festgestellt wurde zugleich, es habe »kein Fall einer Lüge, bewusster Verheimlichung oder Manipulation« des Ministeriums oder des Ministers glaubhaft nachgewiesen werden können.

Mitteilung Kapsch

Mitteilung CTS Eventim

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