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Gerichtsverfahren um Musks Twitter-Übernahme ausgesetzt

Es sah so aus, als sei der Weg für Elon Musks Twitter-Übernahme geebnet. Doch der Tech-Milliardär und der Online-Dienst streiten weiter um Details - jetzt gibt ihnen eine Richterin mehr Zeit.

Twitter-Aktien
Händler versammeln sich um einen Terminal, als der Handel mit Twitter-Aktien auf dem Parkett des New York Stock Exchange wieder aufgenommen wird. Foto: Seth Wenig
Händler versammeln sich um einen Terminal, als der Handel mit Twitter-Aktien auf dem Parkett des New York Stock Exchange wieder aufgenommen wird.
Foto: Seth Wenig

Im juristischen Tauziehen zwischen Twitter und dem Tech-Milliardär Elon Musk zeichnet sich eine wochenlange Verlängerung ab. Das Gerichtsverfahren zwischen Twitter und Musk wurde von der zuständigen Richterin bis zum 28. Oktober ausgesetzt. Wenn der Tesla-Chef bis dahin die rund 44 Milliarden Dollar (45 Mrd Euro) teure Übernahme des Kurznachrichtendienstes nicht abgeschlossen hat, müssen sich die Streitparteien auf einen Prozess im November einstellen.

Mit der Entscheidung der Richterin vom Donnerstag ist der für den 17. Oktober angesetzte Prozessbeginn vom Tisch. Musk, der monatelang aus dem Deal aussteigen wollte, hatte am Dienstag überraschend seine ursprüngliche Offerte für Twitter bestätigt. Damit ebnete er augenscheinlich den Weg für eine spektakuläre Wende in dem zähen Übernahmestreit. Doch seitdem wurde deutlich, dass das Misstrauen auf der Seite von Twitter tief sitzt und der Online-Dienst keine Risiken mehr eingehen will.

Erst Attacken statt Annäherung

Der Starunternehmer und Twitter streiten immer noch um wichtige Details, die geklärt werden müssen, um den Deal in trockene Tücher zu bringen. Statt einer Annäherung gab es zuletzt neue Attacken, so dass Ungewissheit um den Abschluss der Transaktion bleibt. Musks Anwälte beantragten am Donnerstag, das Verfahren zu stoppen und den Prozess zu streichen. Twitter reichte umgehend einen Gegenantrag ein, in dem das Unternehmen dies mit deutlichen Worten ablehnte. Die Richterin setzte den Streitparteien daraufhin eine Frist zur Klärung der Differenzen.

Musk hält sich nach Ansicht von Twitter bislang weiter eine Hintertür zum Ausstieg aus dem Deal offen, indem er die Übernahme von der Finanzierung abhängig macht. Das Unternehmen ist misstrauisch und will den Abschluss zunächst weiter absichern, bevor der Rechtsstreit ganz beigelegt wird. Musk ging unterdessen schon wieder auf Konfrontationskurs: »Twitter lässt ein Ja nicht als Antwort gelten«, heißt es im Gerichtsantrag. »Erstaunlicherweise bestehen sie darauf, das Verfahren fortzusetzen«. Damit gefährde Twitter den Deal und setze die Interessen der eigenen Aktionäre aufs Spiel.

Twitter-Anwälte: »Einladung für weiteren Unfug«

Die Anwälte der Online-Plattform machten im Gegenantrag deutlich, Musk nach seinen monatelangen Manövern zur Absage des Kaufs nicht mehr zu trauen. Das Hindernis sei nicht, dass Twitter kein »Ja« als Antwort akzeptiere, sondern dass Musk sich noch immer weigere, zu seinen vertraglichen Kaufverpflichtungen zu stehen. Musk wolle einen Plan durchsetzen, der es ihm auf Basis bestimmter Vorbehalte erlaube, den Abschluss des Deals beliebig hinauszuzögern und sich Rechtssicherheit für den Fall eines Scheiterns zu verschaffen.

»Vertraut uns, wir meinen es diesmal wirklich ernst«, fassten die Twitter-Anwälte in dem Gegenantrag die Position der Musk-Seite zusammen. Dies sei aber »eine Einladung für weiteren Unfug und Verzögerungen«. Sie vertraten die Ansicht, dass Musk den Deal spätestens kommen Woche abschließen müsse.

Der Starunternehmer hatte im Frühjahr ein Kaufangebot für Twitter vorgelegt und eine Übernahmevereinbarung mit dem Verwaltungsrat des Online-Dienstes abgeschlossen. Nur einige Wochen später zeichnete sich allerdings ab, dass Musk aus dem Deal aussteigen will - was er im Juli auch offiziell einleitete. Als Begründung warf er Twitter vor, falsche Angaben zur Zahl von Fake- und automatisierter Bot-Accounts gemacht zu haben. Twitter zog vor Gericht, um Musk zur Einhaltung des Übernahmedeals zu zwingen - und Beobachter gingen weitestgehend davon aus, dass der Online-Dienst für das Verfahren die besseren Argumente auf seiner Seite hatte.

© dpa-infocom, dpa:221007-99-36073/6