Das Arbeitsgericht Hamburg hat angekündigte Streiks in der Süßwarenindustrie in neun Tarifregionen verboten. Einem Antrag des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei stattgegeben worden, teilte das Gericht mit.
In den betroffenen Regionen seien die tarifvertraglichen Kündigungsfristen noch nicht abgelaufen. Zu den betroffenen Regionen gehört ganz Ostdeutschland außer dem Westteil Berlins sowie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz/Saarland, wie der Präsident des Arbeitsgerichts, Esko Horn, sagte.
Ein Sprecher der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kündigte Berufung an. Das Landesarbeitsgericht werde vermutlich bis Donnerstag kommender Woche eine Entscheidung treffen, sagte Horn.
Deutschlandweiter Tarifvertrag angestrebt
Die Gewerkschaft strebt erstmals einen deutschlandweiten Tarifvertrag für die rund 60.000 Beschäftigten an. Dabei werden die bisherigen Tarifregionen zusammengefasst. Die Verträge haben jedoch unterschiedliche Kündigungsfristen, wie das Gericht feststellte. Während der Laufzeit der Verträge gelte eine Friedenspflicht. Der Umstand, dass die Tarifparteien bundesweit einheitliche Verhandlungen führten, ändere daran nichts.
Die Gewerkschaft fordert monatlich 500 Euro mehr in den unteren Tarifgruppen, in den übrigen 400 Euro mehr und für Auszubildende 200 Euro mehr im Monat. Die NGG kritisierte die Arbeitgeber: »Mit seinem Verbotsantrag hat der BDSI Öl ins Feuer gegossen. Dass die Arbeitgeber lieber teure Anwälte in die Spur schicken, als endlich faire Löhne zu zahlen, wird die Stimmung in den Betrieben weiter anheizen.« Die Entscheidung des Gerichts werde man aber respektieren.
Die Gewerkschaft hatte bereits Anfang der Woche zu Warnstreiks aufgerufen. Am Dienstag soll es Aktionen vor allem in Nordrhein-Westfalen geben. In Aachen sei ein Protest mit 1000 Teilnehmern geplant, sagte der Gewerkschaftssprecher. Die Tarifverhandlungen sollen am 22. und 23. Juni in Hamburg fortgesetzt werden.
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