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GDL rechnet mit Urabstimmungsergebnis um Weihnachten

Im Tarifkonklikt bei der deutschen Bahn sind die Fronten verhärtet. Die Urabstimmung über unbefristete Streiks läuft. Es kann aber auch jederzeit zu Warnstreiks kommen.

Gewerkschaft GDL
Bei der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) läuft die Urabstimmung über unbefristete Streiks. Foto: Soeren Stache/DPA
Bei der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) läuft die Urabstimmung über unbefristete Streiks.
Foto: Soeren Stache/DPA

Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn lässt die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) derzeit ihre Mitglieder über unbefristete Streiks abstimmen - mit einem Ergebnis der Urabstimmung rechnet sie bis kurz vor oder kurz nach Weihnachten. Weitere Warnstreiks seien bis dahin nach wie vor nicht ausgeschlossen, betonte ein Sprecher.

Die Urabstimmung sei angelaufen. Allen Mitgliedern muss die GDL dafür entsprechende Unterlagen zuschicken und auf deren Antworten warten. Damit die GDL unbefristet streiken kann, müssen sich 75 Prozent der Mitglieder dafür aussprechen.

Die Gewerkschaft hatte die Urabstimmung vergangene Woche angekündigt, kurz nach dem ersten Warnstreik und rund eine Woche nach der ersten Verhandlungsrunde im laufenden Tarifstreit. Mit der Urabstimmung will sich GDL-Chef Claus Weselsky den Arbeitskampf vor allem rechtlich absichern. Zu lange Warnstreiks könnten von den Arbeitsgerichten verboten werden. Für Streiks nach einer Urabstimmung gibt es keine Vorgaben was Dauer und Häufigkeit angeht.

Die Bahn hatte die Urabstimmung am Wochenende als »irrational« kritisiert. »Die Lokführergewerkschaft sucht nur den Konflikt, zur Kooperation ist sie nicht in der Lage«, teilte der Konzern mit. Die GDL fordert im Konflikt unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie. Knackpunkt des Konflikts ist aber ihre Forderung nach einer Absenkung der Arbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich. Die Bahn lehnt das ab. Sie bietet bislang elf Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 32 Monaten sowie die geforderte Inflationsausgleichsprämie.

© dpa-infocom, dpa:231121-99-28094/3