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Fluggastrechte: Rechnungsprüfer stellen Bericht vor

Der Zusammenbruch der Flugbranche hatte dramatische Auswirkungen für Reisende weltweit. Inwiefern dabei die Rechte der Passagiere gewahrt wurde,damit beschäftigt sich ein neuer Bericht des EU-Rechnungshofs.

Fluggastrechte
Der Europäische Rechnungshof prüft, ob die Rechte von Flugreisenden in der Pandemie geschützt wurden. Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Europäische Rechnungshof prüft, ob die Rechte von Flugreisenden in der Pandemie geschützt wurden. Foto: Sven Hoppe/dpa

BRÜSSEL. Der Europäische Rechnungshof veröffentlicht heute einen Bericht zu Fluggastrechten während der Pandemie. Die Krise habe deutlich gemacht, dass Fluggäste nicht so gut über ihre Rechte informiert seien, wie sie es sollten.

Dabei hatte Corona auch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen der Fluggesellschaften. Unter anderem seien Reisenden mehr als neun Milliarden Euro für verkaufte, aber nicht genutzte Tickets erstattet worden.

Die Prüfer bewerten in ihrem Bericht, ob die Rechte von EU-Flugreisenden im ersten Jahr der Pandemie wirksam geschützt wurden. Sie untersuchen auch, wie Fluggesellschaften mit staatlichen Beihilfen unterstützt wurden. Die EU-Kommission veröffentlichte bereits eine Liste mit Forderungen an die Fluggesellschaften. Ihrer Ansicht nach soll es künftig etwa einfacher möglich sein, dass Kunden bei annullierten Flügen ihr Geld wiederbekommen.

Blick auf kommende Krisen

Außerdem erwäge man neue Regeln mit Blick auf kommende Krisen, sagte Verkehrskommissarin Adina Valean. Zu dem Forderungskatalog habe man sich nach etlichen Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern entschieden, so die Kommission. Verbindliche Vorgaben sind darin nicht enthalten.

Die EU-Kommission erwähnte den für heute angekündigten Bericht des Rechnungshofs in ihren Mitteilungen am Montag nicht. Da aber bereits klar ist, dass im Report auch die Milliardenhilfen für die Luftfahrtbranche angesprochen werden, kann man davon ausgehen, dass die EU-Kommission auch Thema des Berichts sein wird. Sie genehmigte die staatlichen Beihilfen und prüfte, ob sie mit dem europäischen Wettbewerbsrecht im Einklang stehen. (dpa)