Griechenland hat wegen der anhaltenden Luftverschmutzung in Athen nach einem Urteil des EuGH gegen EU-Recht verstoßen. Seit 2010 bis einschließlich 2020 sei der Jahresgrenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid im Ballungsraum Athen systematisch überschritten worden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Außerdem habe Griechenland keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um die Luftverschmutzung so gering wie möglich zu halten. Geklagt hatte die EU-Kommission.
Griechenland ist nicht das erste EU-Land, das in einem solchen Fall verurteilt wurde. Auch Frankreich und Deutschland wurden in der Vergangenheit vom EuGH gerügt, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten wurden. Die Werte seien von 2010 bis 2016 in 26 deutschen Städten »systematisch und fortdauernd« überschritten worden, hieß es damals.
Wissenschaftler warnen seit Jahren vor den gesundheitlichen Folgen von schlechter Luft. Wer viel Feinstaub einatmet, hat Experten zufolge ein erhöhtes Risiko für Herzprobleme, Schlaganfälle und Lungenerkrankungen. Erst im November war ein Bericht der EU-Umweltagentur (EEA) zu dem Ergebnis gekommen, dass im Jahr 2020 in den 27 EU-Ländern geschätzt 240.000 Menschen an den Folgen von Feinstaubbelastung starben. In Deutschland belief sich die Zahl der geschätzten Todesfälle auf 28.900.
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