Die EU-Staaten haben sich nach langer Blockade auf eine wichtige Richtlinie zur Umsetzung der internationalen Mindeststeuer für große Unternehmen verständigt. Das teilte die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft nach einer Sitzung der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel mit.
Ziel der Richtlinie ist es, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen demnach unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Die Richtlinie soll bis Ende 2023 in nationales Recht übertragen werden müssen.
Verhindert worden war eine Einigung auf den Text zuletzt nur noch von Ungarn. Länder wie Deutschland drohten der Regierung in Budapest allerdings in den vergangenen Tagen damit, im Gegenzug eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen zu blockieren. Das hätte zur Folge gehabt, dass am Jahresende 70 Prozent der zur Verfügung stehenden EU-Mittel von 5,8 Milliarden Euro verfallen wären.
Internationale Steuerreform in Arbeit
Zusammen mit der Mindeststeuer-Richtlinie gab es auch eine Einigung auf den ungarischen Corona-Hilfen-Plan. Er sieht nach Sichtweise der EU-Kommission allerdings auch vor, dass Auszahlungen erst dann erfolgen können, wenn insgesamt 27 Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten und EU-Gelder in dem Land nicht veruntreut werden.
Auf das Großprojekt einer internationalen Steuerreform hatten sich die EU und die USA im vergangenen Jahr zusammen mit rund 130 anderen Ländern geeinigt. Ein zweiter Teil soll sicherstellen, dass internationale Digitalkonzerne wie Facebook nicht nur im Heimatland besteuert werden, sondern auch dort, wo sie tatsächlich Geschäfte betreiben. Dieser Teil des Vorhabens ist aber noch in Arbeit und weit von der Umsetzung entfernt.
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