Hoch verschuldete europäische Staaten sollen nach dem Willen der EU-Kommission mehr Zeit für die Rückzahlung von regelwidrigen Schulden bekommen.
In einem Vorschlag für eine Reform des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspaktes empfahl die Brüsseler Behörde, individuelle Pläne für den Abbau von Schulden und Defiziten mit den Staaten auszuhandeln, die dann von den anderen EU-Staaten gebilligt werden müssten. Langfristig sollen Verstöße gegen die Regeln dafür härter bestraft werden.
An Richtwerten festhalten
Grundsätzlich hält die EU-Kommission an den Richtwerten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes fest. Dieser schreibt vor, dass die Schulden maximal 60 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen dürfen und die Defizite unter 3 Prozent liegen müssen. Zur Zeit sind die Regeln bis 2024 ausgesetzt. Normalerweise müssen Staaten 5 Prozent der Schulden, die über der 60-Prozent-Marke liegen, pro Jahr zurückzahlen - für hoch verschuldete Länder wie Italien oder Griechenland wäre das für das Wachstum verheerend.
Daher sollen solche Staaten nun vier Jahre Zeit bekommen, um ihre Schulden glaubwürdig zu senken und das Defizit-Ziel zu erreichen. Eine konkrete Frist für das 60-Prozent-Ziel gibt es nicht. Die Pläne der einzelnen Staaten für den Schuldenabbau sollen sich am Bedarf für Investitionen - etwa in den Klimaschutz - orientieren und an Reformen gebunden sein. Hat ein Land besonderen Investitionsbedarf, kann es seinen Plan auf sieben Jahre verlängern. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich zuvor kritisch zu bilateralen Verhandlungen über den Schuldenabbau geäußert.
Regeln strenger umsetzen
Gleichzeitig will die EU-Kommission die Regeln strenger umsetzen. So sollen die in den Plänen festgelegten Investitionsprojekte und Reformen überwacht werden und Verstöße härter bestraft werden - etwa wenn Staaten ihre Schulden oder ihr Defizit nicht wie geplant reduzieren. Unter anderem könnten Staaten im Ernstfall EU-Gelder gestrichen werden.
Bei den Vorschlägen handelt es sich bislang nur um ein Diskussionspapier, auf deren Basis die Behörde einen Gesetzesvorschlag erarbeiten will. Zunächst sollen die Finanzminister im Dezember die Vorschläge besprechen.
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