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EU-Kommission genehmigt deutsche Milliardenhilfen für Uniper

Grünes Licht für die Übernahme von Uniper: Es dürften Milliarden vom Staat fließen, damit das Energieunternehmen solvent bleibt. Wohl Millionen Haushalte hätten unter einer Pleite gelitten. Nun ist der Weg für die Verstaatlichung frei.

Uniper
Keine Einwände: Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper durchgewunken. Foto: Oliver Berg
Keine Einwände: Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper durchgewunken.
Foto: Oliver Berg

Die EU-Kommission hat deutsche Milliardenhilfen für den angeschlagenen Gasimporteur Uniper genehmigt. Der Bund darf das Unternehmen mit bis zu 34,5 Milliarden Euro unterstützen, wie die Wettbewerbshüter mitteilten. Mit der Genehmigung für die Staatshilfen zur weitgehenden Verstaatlichung des Energiekonzerns sind laut EU-Kommission eine Reihe von Verpflichtungen verknüpft.

Der Energiekonzern werde bestimmte Teile seines Geschäfts verkaufen, die einen wesentlichen Teil seiner Erträge vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ausmachten, teilten die Wettbewerbshüter in Brüssel mit. Dies umfasse etwa das Datteln IV-Kraftwerk, das Gönyu-Kraftwerk in Ungarn und eine Reihe internationaler Tochtergesellschaften. »Mit der EU-Genehmigung ist die letzte Hürde genommen und wir kennen nun die Rahmenbedingungen, unter denen wir die Zukunft von Uniper gestalten werden«, erklärte der Vorstandsvorsitzende Klaus-Dieter Maubach.

Uniper muss Tochterfirmen und Unternehmensteile verkaufen

Uniper veröffentlichte am Abend eine Liste der Tochterfirmen und Unternehmensteile, die bis spätestens Ende 2026 verkauft werden müssen. Darunter ist neben der Mehrheitsbeteiligung am russischen Uniper-Geschäft und dem Steinkohlekraftwerk in Datteln auch das deutsche Fernwärmegeschäft, das nordamerikanische Stromgeschäft und der Handel mit Schiffstreibstoffen. Auch Beteiligungen an zwei Pipelines und an einer lettischen Gasgesellschaft gehören dazu.

Bis Ende 2026 darf Uniper zudem nur Firmen kaufen, die für die Sicherung des Fortbestands des Unternehmens oder für die Dekarbonisierung des Geschäfts von Uniper notwendig sind. Die EU-Kommission muss solche Käufe genehmigen.

Bund will seinen Anteil bis spätestens 2028 reduzieren

Wie Uniper weiter berichtete, verpflichtete sich der Bund im Rahmen der EU-Genehmigung, seinen Anteil bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren. Die von der Hauptversammlung am Montag beschlossene Kapitalerhöhung werde nun umgehend umgesetzt. »Zudem ist geplant, einen Teil des Genehmigten Kapitals noch in 2022 auszunutzen.«

Bereits am Freitag hatte die Kommission der Verstaatlichung des Unternehmens unter fusions- und kartellrechtlichen Aspekten zugestimmt. Damit ist der Weg für die Verstaatlichung frei. Die Maßnahme werde es Uniper erlauben, seine Kunden weiter zu versorgen und helfen, ernsthafte Störungen des deutschen Gasmarktes zu vermeiden.

Konkret geht es bei der deutschen Maßnahme laut EU-Kommission um eine sofortige Kapitalerhöhung von acht Milliarden Euro, die zu einem Preis von 1,70 Euro je Aktie gezeichnet werde. Darüber hinaus sei eine weitere Kapitalerhöhung bis 2024 von bis zu 26,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Uniper ist wegen des russischen Gaslieferstopps in Schieflage geraten, da sich die Preise vervielfacht haben. Das aus Russland fehlende Gas muss das Unternehmen teurer auf dem Markt kaufen, um alte Lieferverträge zu erfüllen, was zu Liquiditätsproblemen führt.

Uniper beliefert Hunderte Stadtwerke und Großkunden

Der Großhändler mit einer ehemals starken Abhängigkeit von Russland ist Lieferant für rund 500 Stadtwerke und weitere rund 500 Industrie-Großkunden. Eine Insolvenz von Uniper hätte wohl einen Dominoeffekt ausgelöst, der zahlreiche Kunden ebenfalls in Schwierigkeiten gebracht hätte.

Fällt ein Energielieferant aus, springen für gewöhnlich Stadtwerke ein. Da Uniper diese regionalen Grundversorger aber zu seinen Kunden zählt, kämen auch sie ins Wanken. Sie müssten das Erdgas zu höheren Preisen woanders beschaffen. Die weitergegebenen Kosten würden wiederum Millionen Haushalte und viele Unternehmen belasten.

Staatshilfen unterliegen europäischen Regeln. Die EU-Kommission als Hüterin eines fairen Wettbewerbs prüft, ob diese diskriminierend in den Markt eingreifen. Wenn Deutschland beispielsweise ein bestimmtes Unternehmen so stark bezuschussen würde, dass es einen Konkurrenten aus einem anderen Land aus dem Markt drängen könnte, wäre dies nicht mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Durch die Wettbewerbsregeln soll auch sichergestellt werden, dass keine Monopole entstehen, die willkürlich Preise erhöhen könnten.

© dpa-infocom, dpa:221220-99-973251/4