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EU: Keine Ausnahme bei Mehrwertsteuer für Gasumlage

Die Bundesregierung wollte verhindern, dass auf die Gasumlage noch Mehrwertsteuer gezahlt werden muss. Eine Streichung der Steuer ist laut EU-Kommission aber nicht möglich.

Gasumlage
Bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage wird es in Deutschland keine Ausnahme geben. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage wird es in Deutschland keine Ausnahme geben.
Foto: Hauke-Christian Dittrich

Für die Verbraucher in Deutschland wird es keine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage geben. Die EU-Kommission bekräftigte in Brüssel, dass eine Streichung der Steuer anders als von der Bundesregierung erhofft nicht möglich ist. Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben aber zusammen mit Berlin an einer Lösung bezüglich der Mehrwertsteuer.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten. Ein Sprecher der EU-Kommission machte jedoch deutlich: »Es gibt an sich keine Möglichkeit, diese Art von Umlage auszunehmen.« Zugleich betonte er: »Wir sind in Kontakt mit der deutschen Regierung, um Lösungen zu finden, die den Verbrauchern nutzen und den gleichen Effekt für sie hätten.«

Um Gasimporteure zu stützen, müssen Kunden in Deutschland ab dem Herbst deutlich mehr für ihr Gas bezahlen. Die Höhe der staatlichen Umlage wird bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde ohne Mehrwertsteuer liegen, wie die Firma Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland, am Montag in Ratingen mitteilte.

© dpa-infocom, dpa:220816-99-406683/2