Die DGB-Chefin Yasmin Fahimi hat Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Tarifverträge als Schritt gegen Lohndumping begrüßt. Kritik der Arbeitgebervereinigung BDA, die die Pläne für verfassungswidrig hält, wies Fahimi zurück. Die SPD im Bundestag kündigte das entsprechende Gesetz für diesen Herbst an.
Die Koalition werde das Bundestariftreuegesetz im Herbst auf den Weg bringen, sagte der SPD-Sozialpolitiker Martin Rosemann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Regierung will damit die Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche binden. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte sich am Vortag gegen die Pläne gewandt. »Tarifzwangregelungen greifen in die vom Grundgesetz geschützte Tarifautonomie ein«, sagte Dulger unter Berufung auf ein Rechtsgutachten im Auftrag der BDA.
Fahimi entgegnete: »Die Arbeitgeber sollten von ihrem ideologischen Ross runterkommen und sich der Aufgabe stellen, dass die Zeitenwende in Arbeit, Wirtschaft und der Welt endlich wieder eine neue und verbindliche Verabredungskultur braucht.« In Deutschland sei die Koalitionsfreiheit von der Verfassung geschützt - »aber keine Tarifvertragsfreiheit«, sagte Fahimi der dpa. Koalitionsfreiheit ist das Recht, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen.
Es gehe bei dem geplanten Bundestariftreuegesetz nicht darum, ob ein Betrieb direkt tarifgebunden sei, sagte Fahimi. Es gehe darum, dass ein öffentlicher Auftrag nur an Unternehmen gehe, die sich an Kernverabredungen des maßgeblichen Tarifvertrages halten. »Das schließt niemanden aus und ist gesellschaftlich sinnvoll, weil mit Steuergeldern keine Geschäftsmodelle des Lohndumpings gefördert werden dürfen.«
Der SPD-Abgeordnete Rosemann sagte: »Natürlich kann der Bund bei der eigenen Auftragsvergabe die Tarifbezahlung zur Bedingung machen.« Wo es Tarifverträge gebe, seien die Löhne deutlich besser als der Mindestlohn. »Gute Löhne leisten auch einen Beitrag zur Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften.« Fahimi sagte: »Es muss dringend etwas gegen den Kaufkraftverlust in Deutschland getan werden, der trotz der Entlastungspakete im vergangenen Jahr rund 4 Prozent beträgt.« Die Gewerkschaften hätten mit guten Tarifabschlüssen dagegengehalten, aber nur 51 Prozent der Beschäftigten arbeiteten unter dem Schutz von Tarifverträgen.
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