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DGB: Betriebe sollen weiter auf Homeoffice setzen

Obwohl das Ende der Pandemie noch alles andere als absehbar ist, werden in den Betrieben bald die Corona-Regeln gelockert. Arbeitgeber sollen dann über Maßnahmen am Arbeitsplatz selbst entscheiden.

Homeoffice
Trotz steigender Infektionszahlen sollen in Betrieben ab dem Frühlingsanfang lockerere Regeln gelten. Foto: Uwe Anspach
Trotz steigender Infektionszahlen sollen in Betrieben ab dem Frühlingsanfang lockerere Regeln gelten.
Foto: Uwe Anspach

BERLIN. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat davor gewarnt, den Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz zu vernachlässigen. »Arbeitsschutz darf ab Ende März keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei, und deshalb bleibt Homeoffice - da wo es möglich ist - auch weiterhin nützliches Instrument, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.«

Gleichzeitig müssten Beschäftigte auch am Arbeitsplatz im Unternehmen weiterhin geschützt werden: durch Maskentragen in Innenräumen und enge Kontrollen des Infektionsgeschehens durch regelmäßige Tests. »Die Kosten dafür müssten die Arbeitgeber tragen«, sagte Piel.

Regeln werden nächste Woche gelockert

Trotz steigender Infektionszahlen sollen in Deutschlands Betrieben ab dem Frühlingsanfang in einer Woche lockerere Corona-Regeln gelten. Im Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen sollen. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, andere Medien hatten zuvor ebenfalls darüber berichtet.

Die Arbeitgeber sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann dem Entwurf zufolge, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden. (dpa)