Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingereicht. Die Umwelthilfe wirft dem KBA vor, »nicht gegen unzulässige Abschalteinrichtungen und massiv erhöhte Stickoxid-Emissionen bei Fiat-Wohnmobilen« vorgegangen zu sein. Dazu sei das KBA seit Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung im September 2020 als zuständige Marktüberwachungsbehörde verpflichtet.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage (Az. 3 A 177/22). Das KBA wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Als Marktüberwachungsbehörde untersuche das Amt »fortlaufend Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller«.
»Extrem hohe Stickoxidemissionen«
Die Umwelthilfe teilte mit, dass sie Ende 2020 bei Messungen an zwei Wohnmobilen auf Fiat Ducato-Basis »extrem hohe Stickoxidemissionen« festgestellt habe. Die Messergebnisse seien dem KBA übermittelt worden. Im Mai 2021 habe das KBA der DUH in einem Schreiben bestätigt, bei eigenen Messungen ebenfalls »hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten« bei Fiat Ducato-Modellen festgestellt zu haben. Das Bundesamt habe angekündigt, weitere Schritte zu prüfen.
Daraufhin habe die DUH weitere Abgasmessungen mit identischem Ergebnis bei sieben weiteren Wohnmobilen übermittelt und das KBA aufgefordert, tätig zu werden. Im Juni 2022 reichte die DUH dann Beschwerde wegen Untätigkeit ein, nun folgte die Klage.
Das KBA entgegnete, dass es eigene Messungen an den Wohnmobilen durchgeführt habe, als noch eine andere Rahmenrichtlinie galt. »Es konnten daher noch nicht die Befugnisse für Marktüberwachungs-Behörden aus der neuen Verordnung (EU) 2018/858 vom KBA angewendet werden«, hieß es. Daher sei die zuständige Typgenehmigungsbehörde in Italien über die Untersuchungsergebnisse des KBA informiert und »um Einleitung von Abhilfemaßnahmen ersucht« worden. »Die durch das KBA gemeldete Nicht-Übereinstimmung der Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ wies die italienische Typgenehmigungsbehörde jedoch zurück.« Daher sei die Europäische Kommission informiert worden, ihr obliegen nach Ansicht des KBA die weiteren Schritte.
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