Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ist deutlich gesunken. Im vergangenen Jahr seien 64 704 schriftliche Beschwerden eingegangen und damit knapp 19 Prozent weniger als 2021, teilte die Bundesnetzagentur am Freitag in Bonn mit. Die Aufsichtsbehörde betonte, dass es trotz des Rückgangs ein hohes Niveau bleibe.
Telefonwerbung ist nur erlaubt, wenn die Verbraucher vorher eingewilligt haben. Die Nummer muss dabei übermittelt werden. Die Bundesnetzagentur geht den Beschwerden nach und verhängt gegebenenfalls Bußgelder. Im vergangenen Jahr seien es insgesamt 1,151 Millionen Euro gewesen (2021: 1,435 Millionen Euro).
Bei den Beschwerden ging es häufig um Energieverträge, die am Telefon unter dem Deckmantel des Preisnachlasses angeboten wurden. Auch Finanz- und Versicherungsprodukte, Zeitschriftenabos und Gewinnspiele wurden in Anrufen beworben, die eigentlich gar nicht hätten stattfinden dürfen.
Aus Sicht des Bundesnetzagentur-Präsidenten Klaus Müller zeigen die rückläufigen Beschwerdezahlen, dass man auf dem richtigen Weg sei. »Aber es werden immer noch viel zu viele Menschen von unerlaubter Telefonwerbung belästigt.« Man werde weiterhin konsequent dagegen vorgehen.
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