Logo
Aktuell Wirtschaft

Dürr: Senkung der Mineralölsteuer bleibt wichtig

Die Ampel-Koalition hatte sich angesichts der gestiegenen Energiepreise auf ein Entlastungspaket geeinigt. FDP-Fraktionschef Christian Dürr hält insbesondere die Senkung der Mineralölsteuer weiterhin für eine wichtige Maßnahme.

Christian Dürr
FDP-Fraktionschef Christian Dürr befürwortet das vereinbarte Entlastungspaket. Foto: Michael Kappeler
FDP-Fraktionschef Christian Dürr befürwortet das vereinbarte Entlastungspaket.
Foto: Michael Kappeler

FDP-Fraktionschef Christian Dürr hält die von der Ampel-Koalition geplante Entlastung bei der Energiesteuer auf Kraftstoffe weiter für richtig.

»Auch wenn die Spritpreise jetzt gerade wieder sinken, setzt die Inflation viele Menschen insbesondere bei den Energiepreisen unter Druck«, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der »Rheinischen Post«. »Deswegen bleibt die Senkung der Mineralölsteuer eine sehr wichtige Maßnahme, um private Haushalte zu entlasten.«

Das vereinbarte Entlastungspaket sei ein guter Mix aus zielgenauen Entlastungen und Maßnahmen für die Breite der Gesellschaft, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, der Zeitung. »Das gilt für die Einmalzuschüsse für die am stärksten betroffenen Haushalte, das gilt aber auch für die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.« Damit könne ein Teil der höheren Kosten der vergangenen Monate kompensiert werden. »Wir arbeiten jetzt daran, die Maßnahmen so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen«, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Schrodi, der »Rheinischen Post«.

Die Koalitionsspitzen hatten sich Ende März angesichts der gestiegenen Energiepreise auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Außerdem soll jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1 bis 5 einsortiert ist, eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer.

© dpa-infocom, dpa:220425-99-30861/3