Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf einstellen, ab kommendem Jahr länger auf Briefe warten zu müssen. Der Bundestag nahm am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition einen Reformvorschlag für das veraltete Postgesetz an. Nur noch die Zustimmung des Bundesrats steht aus, die soll im Juli eingeholt werden - dann wäre die Reform abgeschlossen.
Künftig soll die Deutsche Post weniger Zeitdruck haben: Bisher muss sie 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag zustellen und 95 Prozent am zweiten. In der Reform soll die 80-Prozent-Vorgabe gestrichen und die 95-Prozent-Vorgabe auf den dritten Werktag geschoben werden. Dadurch kann die Post Kosten senken und auf Flugzeuge zum Brieftransport verzichten.
Letzte große Reform des Postgesetzes stammt von 1997
Die neuen Regeln tragen dem Umstand Rechnung, dass Briefe in der Alltagskommunikation kaum noch eine Rolle spielen - stattdessen nutzen die meisten Bürger Chats und Mails. Die letzte große Reform des Postgesetzes wurde 1997 beschlossen. »Damals wurde Netflix gegründet und es hat seine DVDs noch mit der Post verschickt«, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz. Auch der Liberale Reinhard Houben betonte, dass es angesichts der geänderten Nachfrage - also weniger Briefe und mehr Pakete - Handlungsbedarf gebe. »Mit dem neuen Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin flächendeckend mit Briefen und Paketen versorgt werden - und dies zu günstigen Konditionen«, sagte der FDP-Politiker.
Das Gesetz gibt den Rahmen für die Portoerhöhung, die zum Januar 2025 kommen soll. Wie stark das Briefporto anziehen darf, ist unklar - das ermittelt die Bundesnetzagentur in einem separaten Berechnungsverfahren. Der Inlandsversand eines Standardbriefs, der aktuell 85 Cent kostet, soll auf maximal ein Euro steigen dürfen, dafür will die Ampel-Koalition sorgen.
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche im Fokus
Das Gesetz nimmt auch die Arbeitsbedingungen in der Paketbranche in den Blick. Ein Subunternehmer-Verzeichnis bei der Bundesnetzagentur soll für mehr Transparenz sorgen und dabei helfen, schwarze Schafe aus dem Markt zu drängen. Außerdem können die Bundesnetzagentur und der Zoll den Subunternehmern dank neuer Berichts- und Speicherfristen stärker auf den Zahn fühlen als bisher: Die Daten von Zustelltouren - wann also ein Zusteller an einem Paket sein erstes Paket und wann sein letztes abgegeben hat - sollen künftig verfügbar sein. Dadurch könnten Kontrolleure Arbeitszeit-Verstöße erkennen.
Die schärferen Regeln für den Einsatz von Subunternehmern gingen dem Linke-Bundestagsabgeordneten Jörg Cezanne nicht weit genug, er hätte die »Subs« in der Paketbranche gern generell verboten. Die Vorgabe der Ampel zu den Subunternehmern seien »eine windelweiche Scheinlösung«, sagte der Linkenpolitiker.
Beim Plenarvotum stimmten die Ampel-Fraktionen für den Gesetzgebungsvorschlag und die CDU/CSU sowie die AfD dagegen, die Gruppe Die Linke enthielt sich. Der Christsoziale Durz war zwar ebenfalls dafür, das veraltete Gesetz zu ändern - aber eben nicht so wie von der Ampel vorgeschlagen, schließlich führe die Novelle zu einem überflüssigen »Bürokratieaufwuchs«. Dem widersprachen die Ampel-Vertreter.
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