Die Lkw-Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen soll ausgeweitet werden und künftig auch mehr Geld für Investitionen in die Schiene einbringen. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), das zum 1. Dezember einen zusätzlichen CO2-Aufschlag bei der Nutzungsgebühr einführt. Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben sollen aber Fahrten von Handwerksbetrieben.
Von 2024 bis 2027 werden dadurch Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro erwartet. Dabei soll auch die Verwendung der Mittel neu geregelt werden. Die Hälfte der Maut-Einnahmen soll weiter zweckgebunden in Verbesserungen der Bundesfernstraßen fließen - der Rest überwiegend in »Maßnahmen aus dem Bereich Bundesschienenwege«. Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf den Autobahnen kassiert und wurde dann schrittweise auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Die Einnahmen für den Bund liegen in diesem Jahr voraussichtlich bei knapp acht Milliarden Euro.
Mit dem Gesetz wird auch die Abwicklung der gescheiterten Pkw-Maut fortgesetzt, indem das nie angewendete Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut von 2015 aufgehoben wird. Eine Fortgeltung des Gesetzes würde dem Grundsatz widersprechen, dass nur Rechtsnormen in Kraft sind, die Anwendung finden, heißt es zur Begründung. Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung - war 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden.
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