An der Kühltheke, in der Kantine, im Restaurant: Beim Fleischkauf im Supermarkt und beim Auswärtsessen soll bald klarer zu erkennen sein, unter welchen Bedingungen Lebensmittel hergestellt werden.
Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) kann jetzt zwei neue Kennzeichnungen an den Start bringen, für die der Bundesrat den Weg frei gemacht hat. Eingeführt wird nun ein Tierhaltungslogo für Fleisch. Und kommen soll ein Logo zum Bio-Anteil in Großküchen in den Medaillenfarben Gold, Silber und Bronze. Außerdem sollen für mehr Fleischwaren Angaben zum Herkunftsland der Tiere Pflicht werden.
Özdemir machte im Bundesrat deutlich, man komme beim überfälligen Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards jetzt wirklich voran. Mit dem Haltungslogo würden Leistungen der Landwirte für den Tierschutz sichtbar. »Vor allem können Verbraucherinnen und Verbraucher verlässlich erkennen und entscheiden, welches Fleisch aus welcher Haltung sie kaufen und damit dem Markt auch eine Richtung geben.«
Die Länder machten sich nochmals dafür stark, die Kennzeichnung schnell auszuweiten - und eine dauerhafte Finanzierung zu schaffen, damit Höfe nicht auf Mehrkosten für bessere Tierhaltung sitzen bleiben.
Ein Überblick über die zwei neuen Logos und eine Ausweitung von Herkunftskennzeichnungen, die der Bundesrat gebilligt hat:
Das verpflichtende Tierhaltungslogo
Das Gesetz sieht ab 2024 eine Pflichtkennzeichnung für inländische Erzeugnisse vor. Starten soll sie zunächst mit Schweinefleisch im Handel. Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Sie beginnt bei der Haltungsform »Stall« mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe »Stall+Platz« gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, »Frischluftstall« Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen noch die Stufen »Auslauf/Weide« und »Bio«.
Aussehen soll das Logo sachlich-nüchtern: ein weißes, abgerundetes Rechteck, in dem in schwarzer Umrahmung »Tierhaltung« steht. Die Haltungsform zeigt dann ein schwarz ausgefülltes kleineres Rechteck - bei fünf kleinen Rechtecken für die fünf Kategorien. Bei gemischten Produkten wie Hackfleisch oder Großpackungen mit Fleisch mehrerer Haltungsformen können auch Prozentangaben in den kleinen Rechtecken stehen: also zum Beispiel »70% Stall« und »30% Stall+Platz«.
Die Ampel-Koalition hat schon angekündigt, dass Ausweitungen auf Wurst und die Gastronomie bald folgen sollen, ebenso auf Sauen und Ferkel. In den Kühltheken gibt es aber auch schon Konkurrenz - eine seit längerem weit verbreitete Haltungsform-Kennzeichnung der großen Supermarktketten, die auch schon mehrere andere Tierarten umfasst.
Die freiwilligen Bio-Medaillen
Damit Essensgäste auf einen Blick sehen können, wie »bio« eine Küche ist, können Anbieter bald ein kreisrundes Logo in den drei Medaillenfarben nutzen. Es zeigt rechts ein Messer und eine Gabel und links den Bio-Anteil in Prozent, und zwar nach Geldwert des gesamten Wareneinkaufs. Für das Logo in Gold müssen es 90 bis 100 Prozent bio sein, bei Silber 50 bis 89 Prozent und bei Bronze 20 bis 49 Prozent.
Damit könnten Anbieter ihren Einsatz für nachhaltige Verpflegung »freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben«, hatte Özdemir gesagt. Das zielt auf Kantinen und Mensen von Firmen, Schulen, Kitas oder Behörden. Die Verordnung deckt aber die gesamte Außer-Haus-Verpflegung ab, also auch Imbisse und Restaurants.
Das Logo soll helfen, den Bio-Nachfrage anzukurbeln. Denn erklärtes Ziel ist ein Anteil ökologisch bewirtschafteter Felder und Wiesen von 30 Prozent schon bis 2030. Zuletzt stieg er leicht auf 11,2 Prozent der gesamten Agrarfläche. Wie schnell das Logo in der Breite kommt, muss sich zeigen. Die Gastronomiebranche sah noch offene Fragen.
Die ausgedehnte Herkunftskennzeichnung
In Supermärkten und Metzgereien sollen Pflichtkennzeichnungen zum Herkunftsland ausgedehnt werden - nämlich auch auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel. Bei verpackter Ware gilt dies schon, ebenso bei unverpacktem Rindfleisch. Özdemir will das national regeln, dringt aber weiter auf EU-weite Vorgaben.
Anzugeben sind Aufzucht- und Schlachtland, und zwar mit kleinen Schildern an der Ware oder auch an Bildschirmen. Also zum Beispiel: »Aufgezogen in: Frankreich. Geschlachtet in: Deutschland«, wie das Ministerium erläuterte. Waren Geburt, Aufzucht und Schlachtung in einem einzigen Staat, kann es heißen »Ursprung: Deutschland«.
Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu, meldete aber eine Änderung an: Bietet ein Fleischerfachgeschäft nur Fleisch einer Tierart einer einzigen Herkunft an, soll auch ein allgemeiner Hinweis im Laden zur Information ausreichen. Also etwa ein gut sichtbarer Aushang: »Unser gesamtes Schweinefleisch in der Theke hat den Ursprung Deutschland.«
Bundesrat billigt Änderung beim Verbot des Kükentötens
Beim Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung kommt eine Änderung zum 1. Januar 2024. Der Bundesrat billigte am Freitag ein dazu vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind demnach künftig erst ab dem 13. Bebrütungstag tabu - nicht mehr wie nach bisheriger Rechtslage schon ab dem 7. Tag. Dies trage einem neuen Forschungsstand Rechnung und schaffe Rechtssicherheit, hatte das Bundesagrarministerium zur Begründung erläutert.
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