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Bundeskartellamt untersucht Werbe-Tracking-Stopper von Apple

Seit gut einem Jahr können Apple-Kunden entscheiden, ob Apps ihr Verhalten für Werbezwecke verfolgen dürfen. Das Bundeskartellamt untersucht nun, ob Apple dabei eigene Dienste bevorzugt.

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Das Logo des Technologieunternehmens Apple ist am Apple Store in der Innenstadt zu sehen. Foto: Sven Hoppe
Das Logo des Technologieunternehmens Apple ist am Apple Store in der Innenstadt zu sehen.
Foto: Sven Hoppe

Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung gegen die Anti-Tracking-Regelungen von Apple eingeleitet. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Dabei steht die Art und Weise im Fokus, wie Apple seinen Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, das Nachverfolgen ihres Verhaltens quer über verschiedene Apps und Websites zu stoppen. Das Bundeskartellamt will nun untersuchen, ob die Regelungen die eigenen Angebote von Apple bevorzugt behandeln oder andere Unternehmen behindern könnten. Der Konzern wies die Vorwürfe zurück.

Lautstarke Proteste

Die im Sommer 2020 angekündigte Funktion »App Tracking Transparency« (ATT) war nach lautstarken Protesten der werbetreibenden Industrie im April 2021 beim iPhone, iPad und der Settopbox Apple TV eingeführt worden. Konzerne wie Meta (Facebook, Instagram und WhatsApp), die stark von Werbeeinnahmen abhängig sind, beklagten sich, dass sie ohne Tracking nicht mehr zielgenau Werbung ausspielen könnten und große Einnahmeverluste hinnehmen müssten.

In Deutschland reichten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft noch im April 2021 eine Beschwerde gegen Apple beim Kartellamt ein. Sie machten geltend, dass das Unternehmen mit ATT seine Marktmacht missbrauche und gegen Kartellrecht verstoße. Die Verbände begrüßten am Dienstag die Entscheidung der Behörde, ATT kartellrechtlich zu überprüfen. ATT habe eine effektive, interessenbasierte Werbung auf Apple-Geräten quasi über Nacht weitgehend unmöglich gemacht - für alle außer Apple. »Apple begründete diesen Schritt mit einem besserem Datenschutz, was sich aber als Vorwand herausstellte«, erklärten die Verbände.

Kartellamtschef Andreas Mundt sagte, man begrüße datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumten. »Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten.« Daran bestünden begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlege, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollten.

Das Datenschutzkonzept ATT

Der Behördenchef sagte, die Nutzer könnten in den Einstellungen zwar auch gegenüber Apple die Verwendung ihrer Daten im Hinblick auf deren Nutzung für personalisierte Werbung einschränken. Allerdings unterliege Apple – so der vorläufige Stand – nicht den neuen und zusätzlichen ATT-Regelungen.

Apple erklärte, das Datenschutzkonzept ATT gebe den Nutzerinnen und Nutzern die Wahl zu entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht. »ATT hindert die Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten, und sie schränkt auch nicht die Verwendung der Daten ein, die sie von den Nutzerinnen und Nutzern mit deren Zustimmung erhalten.«

Diese Regeln gelten nach Angaben von Apple für alle Entwickler, einschließlich Apple. Ein Firmensprecher verwies gleichzeitig auf die starke Zustimmung, die Apple von Behörden und Datenschützern für diese Funktion erhalten habe. »Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht.« Apple werde weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um alle Fragen zu klären.

© dpa-infocom, dpa:220614-99-659002/3