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Bund hält an 2G-Regel für Einzelhandel fest

Niedersachsen hat sie schon gekippt, in anderen Bundesländern gehen Eilanträge ein. Der Bund will aber weiter an der 2G-Regel im Einzelhandel festhalten.

2G-Regel
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

BERLIN. Die Bundesregierung hält auch nach einem gegenteiligen Gerichtsurteil in Niedersachsen an speziellen Corona-Auflagen für den Einzelhandel fest. Man halte die Zugangsregel nur für Geimpfte und Genesene (2G) weiterhin für sinnvoll, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin.

Die Bundesregierung sei auch überzeugt, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Angelegenheit klar sei und einen guten Rahmen bilde.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt, die Bund und Länder Anfang Dezember bundesweit vereinbart hatten. Der Handelsverband protestiert gegen die Regelung, bei mehreren Gerichten sind auch schon Klagen eingegangen. In Schleswig-Holstein war ein Eilantrag gegen die 2G-Regel aber vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Dort verwiesen die Richter auf die neue, ansteckendere Virusvariante Omikron.

Mit Blick auf ein mögliches erneutes Bund-Länder-Treffen noch vor Weihnachten sagte Hebestreit, Kanzler Olaf Scholz (SPD) halte eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz vorerst nicht für zwingend. Falls die Länder eine solche Beratung wollten, müsste man dies diskutieren. (dpa)