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Boeing einigt sich mit SEC auf 200 Millionen Dollar Strafe

Die US-Börsenaufsicht SEC hatte dem Flugzeugbauer vorgeworfen, Investoren in die Irre geführt und ihnen Sicherheitsbedenken vorenthalten zu haben. Ein Fehlverhalten gibt Boeing bisher nicht zu.

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Boeing-Mitarbeiter arbeiten an der Endmontagelinie der 737 MAX im Boeing-Werk in den USA. Foto: Ellen M. Banner
Boeing-Mitarbeiter arbeiten an der Endmontagelinie der 737 MAX im Boeing-Werk in den USA.
Foto: Ellen M. Banner

Der Luftfahrtkonzern Boeing wird im Streit mit der US-Börsenaufsicht SEC nach den zwei Abstürzen des Unglücksjets 737 Max eine hohe Millionensumme zahlen. Die SEC hatte dem Konzern und dem damaligen Boeing-Chef Dennis Muilenburg vorgeworfen, Investoren über die Sicherheit seiner 737 Max getäuscht zu haben. Die Börsenaufsicht teilte mit, dass Boeing 200 Millionen US-Dollar (rund 203 Millionen Euro) Strafe zahlen müsse und Muilenburg eine Million US-Dollar Strafe. Weder Boeing noch Muilenburg haben ein Fehlverhalten zugegeben, beide stimmten der Zahlung aber zu.

»In Zeiten von Krisen und Tragödien ist es besonders wichtig, dass börsennotierte Unternehmen und Führungskräfte den Märkten vollständige, faire und wahrheitsgemäße Informationen zur Verfügung stellen«, teilte SEC-Chef Gary Gensler mit. Boeing und Muilenburg hätten die Anleger in die Irre geführt, indem sie die Sicherheit der 737 Max zugesichert hätten, obwohl sie von ernsthaften Sicherheitsbedenken gewusst hätten. Boeing erklärte in einer Stellungnahme, dass mit dem Vergleich die Untersuchung der Börsenaufsicht abgeschlossen sei und der Konzern die Vorwürfe »weder zugeben noch bestreiten wird«.

Der Airbus-Rivale hatte sich mit dem Justizministerium Anfang 2021 wegen Betrugs- und Verschwörungsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Skandal auf Strafzahlungen von mehr als 2,5 Milliarden US-Dollar geeinigt. Boeing war nach zwei Abstürzen mit insgesamt 346 Toten schwer in die Kritik geraten - der Konzern rutschte in eine Krise. Der Problemflieger 737 Max war nach den nach zwei Abstürzen lange mit Startverboten belegt.

© dpa-infocom, dpa:220923-99-865663/2