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BGH verhandelt Streit über Postbank-Übernahme im September

Gab es vor der Übernahme geheime Absprachen zu Lasten der Postbank-Aktionäre? Bislang lief es vor den Gerichten für die Kläger eher glücklos. Nun folgt der letzte gerichtliche Schritt vor dem BGH.

Deutsche Bank
Postbank-Aktionäre werfen der Deuschen Bank vor, vor der Übernahme der Postbank geheime Absprachen getätigt zu haben. Foto: Arne Dedert
Postbank-Aktionäre werfen der Deuschen Bank vor, vor der Übernahme der Postbank geheime Absprachen getätigt zu haben.
Foto: Arne Dedert

Ein 700 Millionen Euro schwerer Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank nähert sich nach mehr als einem Jahrzehnt wohl seinem Ende.

Der Bundesgerichtshof (BGH) kündigte am Donnerstag an, den Sachverhalt am 20. September zu verhandeln (Az. II ZR 9/21 u.a.). Eine Gruppe von Postbank-Aktionären - darunter das Düsseldorfer Verlagshaus Effecten-Spiegel - will Geld von der Deutschen Bank haben, weil sie bei dem Verkauf ihrer Anteilsscheine nach eigener Auffassung schlecht wegkam.

Das Frankfurter Geldhaus hatte ihnen im Zuge der Komplettübernahme der Bonner Postbank im Jahr 2010 ein Angebot gemacht. Damals war der Aktienkurs wegen der Finanzkrise niedrig. Nach Darstellung der Kläger hatte die Deutsche Bank aber schon vorher faktisch das Sagen bei der Postbank und hätte daher schon 2008 ein Kaufangebot machen müssen - dann wäre der Aktienkurs deutlich höher gewesen. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank lag das Klagevolumen bei 700 Millionen Euro plus Zinsen.

Die Deutsche Bank weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. In den Vorinstanzen des mehrsträngigen Rechtsstreits hatten die Kläger alles in allem das Nachsehen gehabt. Zuletzt hatte das Kölner Oberlandesgericht im Dezember 2020 zwei Klagen abgewiesen. Damals sagte der Vorsitzende Richter, dass der Vorwurf, es habe zum Schaden der Postbank-Aktionäre geheime Absprachen gegeben, überhaupt nicht belegt worden sei. Eine Revision vor dem BGH wurde aber zugelassen. Nun kommt es im September zur Verhandlung in Karlsruhe. Sollten die Richter eine ähnliche Sichtweise haben wie die Kölner Vorinstanz, wäre die langwierige juristische Auseinandersetzung abgehakt.

Mitteilung vom BGH

© dpa-infocom, dpa:220630-99-860060/2