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Betrugs-Prozess nach Millionen-Pleite von Holzverarbeiter

Nach der Insolvenz des ehemals größten Pellets-Herstellers Europas im Jahr 2016 begann nun der Prozess gegen die Geschäftsführung. Unter anderem wird den drei Angeklagten Insolvenzverschleppung vorgeworfen.

Prozess
Einer der Angeklagten im Verhandlungssaal des Landgerichts in Schwerin. Foto: Frank Hormann
Einer der Angeklagten im Verhandlungssaal des Landgerichts in Schwerin.
Foto: Frank Hormann

In Schwerin hat der Betrugs-Prozess gegen die Geschäftsführung des vor sieben Jahren insolvent gegangenen Holzverarbeiters German Pellets begonnen.

Zu den Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Rostock sagte der Verteidiger des hauptangeklagten ehemaligen Geschäftsführers im Anschluss an die Verhandlung: »Die Vorwürfe sind in der verlesenen Form unzutreffend. Insbesondere ist unzutreffend der Vorwurf, die drei Angeklagten hätten sich rechtlich zu einer Bande zusammengeschlossen.« Die Staatsanwaltschaft bleibe eine tragfähige Begründung schuldig. Die drei Angeklagten äußerten sich nicht.

Der vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Schwerin verlesenen Anklage zufolge werden dem ehemaligen Geschäftsführer und zwei Mitangeklagten unter anderem Insolvenzverschleppung, Betrug, Bankrott und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Wismarer Unternehmen war zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der größte Pellet-Hersteller Europas.

Fast ein Jahr vor Insolvenzantrag zahlungsunfähig gewesen

Die German Pellets GmbH soll den Ermittlungen zufolge schon fast ein Jahr vor dem Insolvenzantrag am 9. Februar 2016 zahlungsunfähig gewesen sein. Der Unterschied zwischen den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Mitteln und den Forderungen soll demnach schon 2015 ein Defizit von mehr als elf Millionen Euro ausgemacht haben.

Durch falsche Angaben zur Situation der Firma beim Verkauf von Unternehmensanleihen soll Anlegern schlussendlich ein Schaden in Höhe von 7,2 Millionen Euro entstanden sein. Außerdem soll das Unternehmen trotz Zahlungsunfähigkeit 3,7 Millionen Euro für den beabsichtigten Kauf eines Steinkohlekraftwerks gezahlt haben, das im Anschluss zu einem geringen Preis abgegeben worden sei. Darüber hinausgehende etwaige Schäden lassen sich laut der Staatsanwaltschaft schwer beziffern, da Forderungen teilweise im Zuge des Insolvenzverfahrens beglichen worden seien.

»Nicht zu viele Hoffnungen machen, Geld zurückzuerhalten«

Der Insolvenzverwalter von German Pellets, Nicolas Rebel, bezifferte die Gesamtsumme der von allen Gläubigern angemeldeten Forderungen gegenüber der »Fuldaer Zeitung« mit über zwei Milliarden Euro. Insbesondere die rund 17.000 Privatanleger sollten sich den Aussagen zufolge nicht zu viele Hoffnungen machen, Geld zurückzuerhalten. Er schätzt, dass der Insolvenzprozess noch weitere drei bis fünf Jahre dauern werde. Einen Einfluss des Gerichtsprozesses sieht Rebel nicht: »Zivil- und strafrechtliche Verfahren laufen grundsätzlich losgelöst voneinander.«

In der Eröffnung der Verteidigung des Hauptangeklagten gaben dessen Anwälte an, dass German Pellets gegenüber einem in Wien ansässigen Zwischenhändler - der MFC Commodities - in elf Jahren Geschäftsbeziehung »nicht einen Cent« schuldig geblieben sei.

»Wirtschaftlichen Sachverhalt nicht richtig nachvollzogen«

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmen hingegen vor, den Geschäftspartner beim Verkauf und Wiederankauf von Holzpellets über die tatsächlich in den Silos vorhandenen Rohstoffmengen getäuscht zu haben. Die Vorräte sollen zudem zeitgleich als Sicherheiten für ein Millionen-Darlehen der Commerzbank genutzt worden seien. Den Worten nach blieben zum Zeitpunkt der Insolvenz in mehreren Fällen Rechnungen für den Rückkauf unbeglichen. Aus Sicht der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft den »Wirtschaftlichen Sachverhalt nicht richtig nachvollzogen«.

Die Anwälte des ehemaligen German-Pellets-Geschäftsführers werfen dem Partner MFC vor, Ende Januar 2016 überraschend einen Versuch unternommen zu haben, German Pellets zu übernehmen. Dies habe maßgeblich zur Zahlungsunfähigkeit geführt. Dass das Unternehmen schon weit vorher insolvent gewesen sei, wird bestritten.

Die Verteidiger des Hauptangeklagten bezeichnen ihren Mandanten als den für die Geschäftsbeziehung mit den Österreichern »grundsätzlich« Verantwortlichen. Eine der Mitangeklagten nehmen sie diesbezüglich weitgehend in Schutz. Sie war der Darstellung nach nur punktuell ausführende Kraft, wie auch andere Beschäftigte. Eine »Bande« habe es nicht gegeben. Auch sei dem Hauptangeklagten die Liquiditätslage des Unternehmens jederzeit »tagesaktuell« bekannt gewesen.

© dpa-infocom, dpa:230302-99-800984/3