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Bayern verliert Prozess um Namen »Neuschwanstein«

Schloss Neuschwanstein ist das berühmteste Bauwerk Bayerns. Neuschwanstein ist aber nicht nur ein Schloss, sondern eine geschützte Marke. Doch nicht nur das Schloss darf so heißen, entscheidet ein Gericht.

Schloss Neuschwanstein
Bayern hat die Namensrechte an »Neuschwanstein« - unterliegt aber vor Gericht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Bayern hat die Namensrechte an »Neuschwanstein« - unterliegt aber vor Gericht.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Bayern hat einen langjährigen Prozess um das Namensrecht am berühmtesten Schloss des Freistaats verloren: Ein Hotel im 24 Kilometer entfernten Nesselwang wird demnach weiter »Neuschwanstein« im Namen führen dürfen. Das Oberlandesgericht München wies nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in einem Berufungsverfahren die Klage gegen das Hotel ab.

Bayern wollte dem »Explorer Hotel Neuschwanstein« auferlegen, den Namen des Schlosses nicht mehr nutzen zu dürfen. Denn diesen hat Bayern als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen.

Richter sehen keine Rechtsverletzung

Die Klage zielte in erster Linie darauf, dass »Neuschwanstein« kein angestammter Ortsname ist, sondern ausschließlich der Name des heute als Museum betriebenen Märchenschlosses. Der Vorsitzende Richter Andreas Müller sprach von einer »Ende des 19. Jahrhunderts für das Schloss erdachten Fantasiebezeichnung«. Deshalb argumentierten die Anwälte des Freistaats, die Verwendung von »Neuschwanstein« im Hotelnamen sei eine »Unternehmenskennzeichenverletzung«.

Die Richter gehen aber nicht davon aus, dass das Wort »Neuschwanstein« im Hotelnamen die Rechte des Freistaats beziehungsweise des Schlossmuseums verletzt, auch eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung der Hotelgäste sehen sie nicht.

Der Senat sieht die Nutzung von »Neuschwanstein« im Hotelnamen als »beschreibend« und nicht als Verletzung der Rechte eines Unternehmens, wie Müller deutlich machte. In der ersten Instanz hatte noch das Hotel verloren. Der Name »Neuschwanstein« war auch in der Vergangenheit schon Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Laut Schlösserverwaltung laufen noch zwei Verfahren.

© dpa-infocom, dpa:230202-99-454194/2